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Angriff auf Mindestsicherung soll Menschen in Billigjobs drängen

Nicht die Mindestsicherung ist zu hoch, die Arbeitseinkommen sind zu niedrig!

In der Steiermark herrscht Rekordarbeitslosigkeit. Im Jänner 2016 waren über 64.000 Steirerinnen und Steirer auf Arbeitssuche oder in Schulungen. Gleichzeitig stagnieren oder sinken die Einkommen für breite Kreise, wie auch die Statistik Austria vor kurzem nachgewiesen hat. Mit einem Angriff auf die Mindestsicherung wollen die Bundesregierung und mehrere Landesregierungen, darunter auch die steirische, den Niedriglohnsektor ausbauen.

Die frühere rot-grüne deutsche Regierung unter Kanzler Schröder hat es vorgemacht: Durch die Kürzung der Sozialleistungen auf ein extrem niedriges Niveau (Hartz IV) bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit wurden immer mehr Menschen in Billigjobs gedrängt. Über 100.000 Menschen arbeiten für einen Stundenlohn von 1 Euro. Deutschland wurde zu einem Niedriglohnland. Was gut für die Exportwirtschaft ist, ist schlecht für die breite Masse der arbeitenden Menschen, die die Rekordgewinne der Industrie mit unterbezahlter Arbeit subventionieren. Auch die österreichische Industriellenlobby drängt, wenig überraschend, auf eine Senkung der Löhne.

 

Claudia Klimt-Weithaler, KPÖ-Klubobfrau im steirischen Landtag: „Bei den Angriffen auf die Mindestsicherung werden viele Gründe vorgeschoben. In Wahrheit geht es aber nur darum, die Menschen in Billigjobs zu drängen. Das ist der falsche Weg: Nicht die Mindestsicherung ist zu hoch, die Arbeitseinkommen sind zu niedrig! Wir brauchen keinen sozialen Kahlschlag, sondern Löhne, von denen man leben kann.“

 

In der Steiermark haben die „Reformpartner“ von SPÖ und ÖVP schon 2011 unter LH Voves die Mindestsicherung gegenüber der früheren Sozialhilfe gekürzt. Die Steiermark ist damit das einzige Bundesland, in dem die Mindestsicherung für die große Mehrheit der Betroffenen eine Verschlechterung darstellt. LH Schützenhöfer bereitet nun mit erfundenen Zahlen (eine Familie mit drei Kindern würde 2500 Euro beziehen – das ist nach den geltenden Bestimmungen gar nicht möglich) eine weitere Kürzung vor.

 

Eine Deckelung, wie sie von der ÖVP gefordert wird, würde besonders Kinder treffen, da kinderlose Familien nicht betroffen wären. „Bei den Leistungen für Kinder anzusetzen ist aufs Schärfste zu verurteilen. In der Steiermark hat die Armut von Kindern und Jugendlichen schon lange eine beschämende Dimension angenommen. Landeshauptmann Schützenhöfer nimmt das nicht nur tatenlos hin, er plant bereits neue Kürzungen, die das Problem noch verschärfen werden“, warnt KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

 

 

Mindestsicherung: Märchen und Wahrheit

 

Märchen:

Eine Familie, in der ein Elternteil arbeitet und wenig verdient, bekommt weniger als Mindestsicherungsbezieher.

Wahrheit:

Ein Argument für eine Deckelung der Mindestsicherung ist oft: Eine Familie, in der ein Elternteil arbeitet und wenig verdient, bekommt weniger als Mindestsicherungsbezieher. DAS IST NICHT SO! Es gibt Familien mit Kindern, wo ein Elternteil arbeitet und der Verdienst unter dem Mindestsicherungsrichtsatz liegt. Diese Familie hat natürlich Anspruch, die Differenz als Mindestsicherung zu beziehen!

 

Märchen:

Menschen, die Mindestsicherung beziehen, sind faul und wollen nicht arbeiten.

Wahrheit:

Um Mindestsicherung beziehen zu können, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Menschen, die das Pensionsalter erreicht haben, Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen, massiv krank sind oder Angehörige pflegen, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden, die sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist also, dass man sich beim AMS arbeitssuchend meldet. Das beinhaltet regelmäßige Vorsprachen beim AMS, Besuch der vorgeschriebenen AMS-Kurse, Bewerbungen auf offene Stellen, die das AMS vorgibt und Arbeitssuche in Eigeninitiative.

Wenn man AMS-Termine versäumt oder sich bei einer Arbeitsstelle nicht bewirbt, kann die Mindestsicherung bis zur Hälfte gekürzt werden.

Tatsache ist: Es gibt zu wenig bezahlte Arbeit und somit einen Verdrängungswettkampf am Arbeitsmarkt. Es gibt weniger Arbeitsplätze als Arbeitslose und daher sind viele Menschen auf die Mindestsicherung angewiesen.

 

Märchen:

Wir können uns die Mindestsicherung nicht leisten!

Wahrheit:

Im September 2014 haben 184.298 Menschen in Österreich Mindestsicherung bezogen. Im Jahr 2013 wurden österreichweit knapp 600 Millionen Euro ausbezahlt. Für das gesamte Budget waren im selben Jahr 75 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mindestsicherung macht davon ein 125stel aus oder 0,8 Prozent.

 

Märchen:

Jeder bekommt € 837,00 pro Monat an Mindestsicherung.

Wahrheit:

Die durchschnittliche Höhe der in Österreich ausbezahlten Mindestsicherung beträgt nicht € 837,00 – das wäre das Maximum – sondern lt. der österreichischen Armutskonferenz nur rund € 300,00. Denn wer auch aus anderen Quellen Geld bezieht (und das sind 75 %), weil er oder sie Teilzeit arbeitet, vom AMS Geld bekommt oder andere Sozialleistungen wie Kinderbetreuungsgeld erhält, bekommt entsprechend weniger.

 

Märchen:

Es gibt eine große Anzahl von Sozialbetrugsfällen bei der Mindestsicherung.

Wahrheit:

Dieser angebliche Betrug ist nicht so leicht zu bewerkstelligen wie allgemein gedacht. Die Überprüfung der Behörden vor dem ersten Bezug der Mindestsicherung ist rigoros: Einsicht in die Kontoauszüge der letzten Monate, Feststellung von Nebeneinkommen, Einsicht in Mietverträge und ins Grundbuch, etwaige Versicherungen, KFZ-Besitz und vieles mehr. Eine Studie belegt, dass es nur gegen 0,8 % der arbeitslos gemeldeten Mindestsicherungsbezieher zum untersuchten Zeitpunkt vom AMS eine Sanktion wegen Arbeitsunwilligkeit gab. Wer lügt, bezahlt bis zu € 4.000,00 Strafe.

 

Märchen:

Der Großteil der Bezieher von Mindestsicherung sind „Asylanten“.

Wahrheit:

Asylwerber sind gar nicht bezugsberechtigt, sie erhalten lediglich eine geringe Grundversorgung vom Bund. Wenn nach strenger Überprüfung einem Asylwerber Asyl gewährt wird, erhält er einen Konventionspass und ist einem österreichischen Bürger gleichgestellt und hat somit auch Anspruch auf Mindestsicherung. In der Steiermark waren im April 2015 4,6 % der Bezieher Flüchtlinge, in Wien im gesamten Jahr 2014 8,3 %.

Veröffentlicht: 2. Februar 2016

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