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Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung stärken!

Klimt-Weithaler: „Menschen befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen“

Der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung war heute Thema im steirischen Landtag. Darin ist zu lesen, dass diese wichtige Einrichtung personell und räumlich nicht ausreichend ausgestattet ist. Die KPÖ stellte daher den Antrag, diesen Missstand zu beheben.

Aktuell werden dem Anwalt für Menschen mit Behinderung lediglich eine zu 50% beschäftigte diplomierte Sozialarbeiterin sowie eine zu 75% beschäftigte Juristin zur Seite gestellt. Die Nachfrage ist unverändert hoch, über 100.000 Steirerinnen und Steirern sind mit unterschiedlichen Problemstellungen konfrontiert. Die Personalsituation macht es für die Anwaltschaft unmöglich, ihren Auftrag in vollem Umfang wahrzunehmen.

Sämtliche Interventionen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung blieben ergebnislos und bis zum Ende des Berichtszeitraumes auch gänzlich unbeantwortet. Trotzdem erhielt der Antrag der KPÖ keine Mehrheit, er wurde von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die Politik ist jahrelang in die falsche Richtung gegangen. Auf Kosten von Menschen mit Behinderung wurden unter Regie der SPÖ zahlreiche Verschlechterungen durch den Landtag gepeitscht. Früher war die Steiermark führend mit ihrem Behindertengesetzt, das ist leider vorbei. Dass auch die so wichtige Anwaltschaft unter so schwierigen Bedingungen arbeiten muss, zeigt, dass sich die Landesregierung schon lange vom Ziel, Menschen mit Behinderung volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, verabschiedet hat.“

Veröffentlicht: 19. Januar 2016

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