Sind Bedarfszuweisungen an die Landwirtschaftskammer rechtens?

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Bedarfszuweisungen sind Förderungen, die seitens der Landesregierung zu bestimmten Zwecken an Gemeinden oder Gemeindeverbände ausgezahlt werden können. In den vergangenen Jahren bekam jedoch auch die Landwirtschaftskammer Förderungen aus diesem Topf, obwohl das in den Richtlinien des Landes nicht vorgesehen ist. So bekam die Landwirtschaftskammer 2023 635.000 Euro, in den Jahren 2022 und 2021 jeweils 550.000 Euro und im Jahr 2020 800.000 Euro aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln.

Der KPÖ-Landtagsabgeordnete Werner Murgg hat im Rahmen der heutigen Landtagssitzung ÖVP-Landeshauptmann Christopher Drexler auf den Zahn gefühlt, wie wer diese äußerst fragwürdige Praxis erklärt: „Ich bin der Meinung: Die Bedarfszuweisungsgelder müssen den Gemeinden zufließen, die jeden Cent dringend brauchen können. Es geht nicht, dass sich die Landesregierung nicht an die eigenen Richtlinien hält und der Landwirtschaftskammer diese Gelder zuschanzt. Grundsätzlich braucht es bei den Bedarfszuweisungen endlich mehr Transparenz.“

Landeshauptmann wich der Frage aus

Die Antwort vom Landeshauptmann trug nur wenig zur Aufklärung bei, da er auf den Kern der Frage, ob es diese Auszahlungspraxis dem Finanzausgleichsgesetz und den Richtlinien des Landes entspricht, nicht einging. Drexler führte lediglich aus, dass die Landwirtschaftskammer diese Gelder für eine Graderaktion verwendet. Sie seien somit „den Gemeinden zuzurechnen“, da die Schotterwege „für und im Auftrag der Gemeinde“ saniert würden – eine wenig überzeugende Argumentation. Der Landeshauptmann behauptete außerdem, der Rechnungshof habe diese Auszahlungspraxis von Bedarfszuweisungen an die Landwirtschaftskammer im Rahmen seiner Untersuchung „Investitionen der Länder Oberösterreich und Steiermark“ 2023 geprüft und in ihrem Bericht nicht beanstandet.

Die KPÖ stellt diese zweifelhafte Darstellung richtig: Tatsächlich hat der Rechnungshof die Bedarfszuweisungen nicht vollumfassend, sondern nur stichprobenartig geprüft, aber jedenfalls eindeutig festgestellt, dass ausschließlich Gemeinden oder Gemeindeverbände empfangsberechtigt sind. Der Rechnungshof hat entgegen der Darstellung des Landeshauptmanns keine Aussage zur Landwirtschaftskammer getätigt.

„Ich frage mich schon: Warum beantwortet uns der Landeshauptmann die eigentliche Frage der Rechtmäßigkeit nicht? Und warum muss ein Rechnungshofbericht als Schutzargument herhalten, der das in Wahrheit gar nicht untersucht hat?“, so Werner Murgg.

KPÖ forscht mit Schriftlicher Anfrage weiter nach

Um diesen Fragen weiter auf den Grund zu gehen, wird die KPÖ im nächsten Schritt mit einer Schriftlichen Anfrage nachhaken und den Landeshauptmann auf die heute nicht beantwortete Frage festnageln, ob die Bedarfszuweisungen des Landes tatsächlich gesetzeskonform vergeben werden. Die ausweichende Antwort von Drexler bestärkt die KPÖ in ihrer Einschätzung, dass dem im Falle der Landwirtschaftskammer nicht so ist.

Veröffentlicht: 11. Juni 2024