Landesregierung lässt Familien im Regen stehen: Kampus gegen Nachbesserung beim Wohn- und Heizkostenzuschuss
KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Für eine Familie mit mehreren Kindern gilt exakt dieselbe Einkommensgrenze wie für eine alleinstehende Person. Mehrpersonenhaushalte schauen also durch die Finger.“
Wer bekommt die 400 Euro Wohn- und Heizkostenzuschuss aus Bundesmitteln in der Steiermark? Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, den Zuschuss zum einen automatisch an jene steirischen Haushalte, die bereits Sozial- oder Wohnunterstützung bzw. den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, zu überweisen, und zum anderen Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 30.700 Euro zu berücksichtigen.
Während die KPÖ erstere unbürokratische Lösung ausdrücklich begrüßt, stößt die Pauschal-Einkommensgrenze auf Kritik: „Es ist gelinde gesagt nicht sinnvoll, für eine Familie mit mehreren Kindern exakt dieselbe Einkommensgrenze wie für eine alleinstehende Person gelten zu lassen. Ein Mehrpersonenhaushalt hat notwendigerweise höhere Ausgaben und Mehrkosten, entsprechend häufig sind beide erwerbstätig, um die Wohn- und Lebenskosten bestreiten zu können. Zu zweit sind 30.700 Euro Netto-Haushaltseinkommen schnell erreicht. Mit der geplanten Regelung fallen somit viele Paare und Familien um den Zuschuss um, selbst wenn beide unterdurchschnittliche Gehälter beziehen. Dabei bräuchten auch diese die 400 Euro Zuschuss dringend!“, so KPÖ-LAbg. Werner Murgg.
Darum hat die KPÖ heute eine Anfrage an Soziallandesrätin Kampus gerichtet und wollte wissen, ob sie die Ansicht teilt, dass es beim Wohn- und Heizkostenzuschuss noch Nachbesserungen für Mehrpersonenhaushalte braucht. Ihre Antwort: Nein, sie werde an der pauschalen Einkommensgrenze – unabhängig davon, ob im Haushalt eine oder mehrere Personen berufstätig sind – festhalten. Dass damit die meisten Paare hinausfallen werden, scheint sie nicht zu beunruhigen…
Veröffentlicht: 25. April 2023