Gemeindepolitiker wollen bis zu 1000 Euro mehr im Monat
KPÖ stimmt als einzige Partei gegen Geldregen für Politiker
Die Bezüge der Bürgermeister
Das Einkommen der Bürgermeister wird festgelegt im Steiermärkischen Gemeinde-Bezügegesetz, § 2, Ausgangsbetrag:
(1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe der Gemeinden richtet sich nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.
Der Ausgangsbetrag wird vom (Bundes-)Rechnungshof
jährlich festgelegt, dzt. 8.023,60 Euro.
(1) Den
Bürgermeistern gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes
des Ausgangsbetrages gemäß § 2 Abs. 1:
in Gemeinden bis 500
Einw. 18 %
in Gemeinden von 501
bis 1.000 Einw. 22 %
in Gemeinden von
1.001 bis 2.000 Einw. 26 %
in Gemeinden von
2.001 bis 3.000 Einw. 31 %
in Gemeinden von
3.001 bis 5.000 Einw. 34 %
in Gemeinden von
5.001 bis 7.000 Einw. 44 %
in Gemeinden von
7.001 bis 10.000 Einw. 52 %
in Gemeinden von
10.001 bis 20.000 Einw. 65 %
in Gemeinden über
20.000 Einw. 85 %
Beispiel 1:
Mürzzuschlag, Judenburg, Leibnitz, Trofaiach, Weiz… (7001 bis 10.000 EW):
52 % von 8.023,60 sind 8.023,60 x 0,52 =
4.172,27 /
4.243,20 / 4.814,40 Euro.
Beispiel 2: Knittelfeld, Deutschlandsberg, Voitsberg, Bruck/Mur… 10.001 bis 20.000 EW:
65 % von
8.023,60 sind 8.023,60 x 0,65 = 5.215.34 Euro / 5.304,00
/ 5.793,60 Euro.
Beispiel 3:
Leoben, Kapfenberg: über 20.000 EW:
85 % von 8.023,60 sind 8.023,60 x 0,85 =
6.820,06
Euro / 6.936,00 / 7.344,00 Euro.
* derzeitiges Einkommen
* Einkommen ab 1. Juli 2008
* Vorschlag von Städtebund/Gemeindebund
Zusatzbestimmung:
§ 6 (1), Bezug des
Bürgermeisters:
(2) Wenn in einer
Gemeinde auf Grund der besonderen Aufgabenstellung in wirtschaftlicher, kultureller,
sozialer oder sonstiger Hinsicht eine erhöhte Arbeitsbelastung anfällt, kann
der Gemeinderat in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern durch Beschluss den Bezug
gemäß Abs. 1 um 25 % erhöhen.
Veröffentlicht: 30. Mai 2009