Mit der KPÖ für den Gemeinderat kandidieren: So geht's!
Am 23. März 2025 wählen wir in allen steirischen Gemeinden außer Graz neue Gemeinderäte. Es geht um viel, denn was im Rathaus beschlossen wird, betrifft uns alle ganz direkt. Leider erleben wir oft Freunderlwirtschaft, Streitereien und Machtspielchen auf dem Rücken der Bevölkerung. Die KPÖ macht da nicht mit. Wir schauen genau hin, haben immer ein offenes Ohr für die wirklichen Anliegen der Menschen und erheben unsere Stimme für ein leistbares Leben, niedrige Gebühren und soziale Gerechtigkeit.
Damit wir noch mehr frischen Wind in die Gemeinderäte bringen können, suchen wir neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Sie möchten in Ihrer Gemeinde einen Unterschied machen und Ihre Ideen einbringen? Dann laden wir Sie herzlich ein: Kontaktieren Sie uns und kandidieren Sie mit der KPÖ für den Gemeinderat!
Fragen und Antworten
Was ist der Gemeinderat und was wird dort entschieden?
Der Gemeinderat ist das „Parlament“ von Städten bzw. Gemeinden. Viele wichtige Entscheidungen werden dort getroffen, etwa:
- Wofür wird das Gemeindebudget verwendet?
- Welche Vereine, Einrichtungen und Initiativen werden gefördert?
- Was darf wo gebaut werden?
- Welche Sport- und Freizeitanlagen, Schulen und Kindergärten gibt es in der Gemeinde?
- Wie hoch sollen die Gebühren für Kanal, Müll und Wasser sein?
All das hat entscheidenden Einfluss auf das Zusammenleben. Darum ist es wichtig, dass es im Gemeinderat mutige Menschen gibt, die genau hinschauen, Missstände aufzeigen und Verbesserungen im Sinne der Bevölkerung vorschlagen.
Muss ich Parteimitglied sein, um mit der KPÖ zu kandidieren?
Nein. Wichtig ist kein Parteibuch, sondern der Wille, einen positiven Beitrag zu leisten.
Wie viel Zeit nimmt es in Anspruch, im Gemeinderat zu sein?
Der Gemeinderat tagt in der Regel vier Mal pro Jahr. Sie erhalten von der KPÖ in allen Bereichen Ihrer Tätigkeit Unterstützung. Genaueres können wir am besten bei einem persönlichen Treffen besprechen. Kontaktieren Sie uns einfach über das obere Formular!
Veröffentlicht: 8. Januar 2025