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Glücksspiel: Der große Schwindel der steirischen „Reformpartner“

"Schlechteste Lösung für Spieler und maximaler Gewinn für Anbieter"

Unter dem Vorwand, mehr für den „Spielerschutz“ zu tun, haben SPÖ und ÖVP im steirischen Landtag bekannt gegeben, nur mehr 1000 Automaten zuzulassen und die Einzelaufstellung künftig zu verbieten. Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt wirkt, stellt sich bei näherer Betrachtung als die – im Rahmen des neuen Bundes-Glücksspielgesetzes – schlechteste aller Möglichkeiten heraus. Darauf weist KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler hin.

Dass statt der derzeit ca. 3300 legal betriebenen Automaten nur noch 1000 Stück aufgestellt werden dürfen, ergibt sich aus dem Glücksspielgesetz, das diese Zahl für die Steiermark als Obergrenze definiert. Drei Lizenzen werden dafür künftig an Glücksspielunternehmen vergeben. Gerüchten zufolge soll dabei Unternehmen der Novomatic AG der Vorzug gegeben werden.

 

Diese Automaten sollen künftig nicht mehr in Einzelaufstellung (1 – 3 Geräte pro Standort), sondern ausnahmelos in so genannten Automatensalons (10 – 50 Geräte) aufgestellt werden. Was besonders SPÖ und Sozialistische Jugend als Fortschritt im Kampf gegen die Spielsucht darzustellen versuchen, erweist sich beim näheren Hinsehen als die schlimmste im Rahmen des Bundesgesetzes mögliche Variante.

 

In den Automatensalons sind künftig Einsätze von 10 Euro möglich (bisher 50 Cent), der Höchstgewinn beträgt 10.000 Euro (bisher 20 Euro). Die Pause zwischen Spielen muss 1 Sekunde betragen. Nach zwei Stunden ununterbrochenen Spielens darf der Automat in einer „Abkühlungsphase“ kein weiteres Spiel zulassen – diese Pause ist per Erlass auf 5 Minuten (!) beschränkt. Danach darf sofort weitergespielt werden. In 24 Stunden können somit bis zu 828.000 Euro eingesetzt werden (23 Stunden Spieldauer, 1 Stunde „Abkühlphase“, 1 Spiel pro Sekunde, 10 Euro Einsatz pro Spiel). – Bei Einzelaufstellungen beträgt der Höchsteinsatz 1 Euro, der Höchstgewinn 1000 Euro. Zwischen den Spielen beträgt die Pause 2 Sekunden. Innerhalb von 24 Stunden beträgt die maximal zulässige Spieldauer 3 Stunden. In 24 Stunden können somit höchstens 5400 Euro eingesetzt werden (3 Stunden, ½ Spiel pro Sekunde, 1 Euro Einsatz).

 

Klimt-Weithaler: „Beides hat nichts mehr mit ‚Kleinem Glücksspiel‘ zu tun. Aber aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen wäre die Einzelaufstellung noch die unschädlichere Variante. SPÖ und ÖVP geht es offensichtlich nicht um den Schutz der Spielsüchtigen, sondern der Glücksspielindustrie maximalen Gewinn zu ermöglichen. Wer die Geschäftemacherei mit der Spielsucht beenden will, muss mit der KPÖ für einen Ausstieg stimmen.“

 

Das Argument, das Land müsse Lizenzen vergeben, da ansonsten der Lizenzinhaber (Österreichische Lotterien) so genannte Video Lotterie Terminals (VLTs) aufstellen würde, erweist sich ebenfalls als sehr zweifelhaft. Lotterien-Vorstandsdirektor Stickler wird im „Falter“ Nr. 35/2011 (31.8.2011) in folgender Passage zitiert: „Das (…) Argument, wonach die österreichischen Lotterien angesichts ihrer Bundeslizenz selbst bei einem Landesverbot Automaten betreiben dürfen, entkräftet ausgerechnet Lotterie-Chef Friedrich Stickler: Sollte Wien sie verbieten, würde man keine eigenen Automaten aufstellen.

Veröffentlicht: 10. Oktober 2013

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