Heizkostenzuschuss ausweiten – auch für arbeitende Menschen!

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Damit die Heizkörper nicht kalt bleiben müssen: Der Heizkostenzuschuss gehört endlich ausgeweitet!

KPÖ-LAbg. Murgg: „Die Teuerungskrise trifft längst auch Menschen mit kleinen und mittleren Arbeitseinkommen. Unser soziales Netz muss diesem Umstand endlich Rechnung tragen!“


Die enorm gestiegenen Kosten fürs Heizen werden für viele Steirerinnen und Steirer zu einer schweren finanziellen Belastung. Nicht nur die aktuellen stark erhöhten Preise, auch drohende Nachzahlungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Menschen ihren Wohnraum aus finanziellen Gründen nicht mehr angemessen beheizen können.

Eine Reaktion auf diese Situation war heuer die lange geforderte Anhebung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark auf 340 Euro. Nun hat auch der Bund reagiert und ein Paket im Umfang von 450 Millionen Euro geschnürt, wovon gemäß dem Bevölkerungsschlüssel rund 63 Millionen Euro auf die Steiermark entfallen. Diese Summe ist zehn Mal höher als die von der Landesregierung für die Heizperiode 2022/23 für diesen Zweck budgetierte Summe.

Die KPÖ regt daher an, mit diesen zusätzlichen Mitteln die überfällige Ausweitung des Bezieher:innenkreises des Heizkostenzuschussen zu finanzieren: „Auch arbeitende Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen kommen zunehmend in finanzielle Bedrängnis, fallen aber oft um sämtliche Beihilfen und Zuschüsse um. Die Landesregierung hat es in der Hand, beim Heizkostenzuschuss nachzubessern und die Einkommensgrenzen anzuheben, damit auch arbeitenden Menschen entlastet werden. Wer nämlich glaubt, dass die aktuelle Teuerungskrise ,nur‘ die Ärmsten der Armen hart trifft, irrt gewaltig. Unser soziales Netz muss diesem Umstand endlich Rechnung tragen und auch Klein- und Mittelverdiener:innen entlasten!“, so der KPÖ-Landtagsabgeordnete Werner Murgg.

Aktuell liegen die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss für alleinstehende Personen bei nur 1.371 Euro monatlich. Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften liegt die Grenze bei 2.057 Euro im Monat. Pro Familienbeihilfe beziehendem Kind gibt es einen Erhöhungsbeitrag von 412 Euro. Als Monatsnettoeinkommen wird allerdings ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens herangezogen, was bedeutet, dass ein potenzielles Urlaubs- und Weihnachtsgeld hier bereits eingerechnet sein muss. Die aktuellen Einkommensgrenzen orientieren sich an den EU-SILC-Zahlen für die Armutsgefährdungsschwelle. Das vom Bund ausgegebene Ziel für die zusätzlichen Mittel, mit den Geldern das untere Einkommensdrittel zu erreichen, würde mit den aktuellen steirischen Kriterien also verfehlt werden.

Ein weiterer Vorschlag der KPÖ: Der Bundeszuschuss würde es nun ermöglichen, auch den Bezieher:innen der Wohnunterstützung den Heizkostenzuschuss auszuzahlen. Diese sind nämlich aktuell vom Bezug eines Heizkostenzuschusses ausgeschlossen, obwohl die Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnunterstützung im Vergleich niedriger liegen als jene des Heizkostenzuschusses.

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Veröffentlicht: 20. Dezember 2022