Inklusionspolitik muss endlich Querschnittsmaterie werden!

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Der Monitoring-Ausschuss ist das Kontrollorgan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark. Dort vertreten sind zehn Selbstvertreter:innen mit unterschiedlichsten Behinderungen, vier Wissenschaftler:innen sowie zwei Vertreter:innen der Sozialabteilung des Landes (ohne Stimmrecht), die einen großen Schatz an Wissen und Erfahrungen einbringen. Sie haben einen umfassenden Monitoring-Bericht vorgelegt, der heute im Landtag Steiermark behandelt wurde.

Eines der zentralen Anliegen hat die KPÖ heute erneut zum Thema gemacht: „Aktuell ist nur das Sozialressort für Inklusionsfragen zuständig. Das greift viel zu kurz, tatsächlich sind Menschen mit Behinderungen ja in allen Lebensbereichen nach wie vor mit Hürden konfrontiert – vom Wohnen über die Mobilität bis hin zur Arbeitswelt. Inklusionspolitik muss endlich eine Querschnittsmaterie werden und in allen Abteilungen des Landes mitgedacht werden. Von einer tatsächlich inklusiven und barrierefreien Gesellschaft würden wir nämlich alle profitieren“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

KPÖ fordert fixe jährliche Förderung für den Monitoring-Ausschuss

Die jährliche Förderung für den Monitoring-Ausschuss muss endlich fix verankert werden. Aktuell ist es so, dass der Ausschuss jedes Jahr neu um Förderung ansuchen muss. Das steht der Unabhängigkeit und der Planungssicherheit dieses wichtigen Gremiums im Weg und gehört geändert. Ein entsprechender Entschließungsantrag der KPÖ fand heute jedoch keine Zustimmung der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ.

Dem Entschließungsantrag der Grünen, der einen neuen Aktionsplan zur Umsetzung der der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark forderte, gab die KPÖ selbstverständlich auch ihre Zustimmung. Fakt ist nämlich: Bei der Staatenprüfung zur Umsetzung der Konvention durch die UN im September 2023 gab es für Österreich ein verheerendes Urteil. In vielen Bereichen war von gravierenden Mängeln, Stillstand und sogar Rückschritten die Rede. Inklusion – also das gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhaben aller Menschen an einer Gesellschaft – ist auch in der Steiermark noch lange nicht Realität.

Das lange Warten auf das steirische Inklusionsgesetz

Ein zentraler Baustein einer inklusiven Steiermark sollte ein Inklusionsgesetz sein. Bereits im Jahr 2018 wurde medial berichtet, dass Ende des Jahres 2019 die Rahmenbedingungen für ein Inklusionsgesetz feststehen sollen. Auch im Regierungsprogramm der aktuellen ÖVP-SPÖ-Regierung, der „Agenda Weiß-Grün“, wurde dieses Vorhaben bekräftigt – und dann nie umgesetzt. Bis heute liegt nämlich kein Entwurf für das Inklusionsgesetz vor.

„Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Arbeit der Landesregierung: Es wird viel versprochen und wenig gehalten. Von der großspurigen Ankündigung eines Inklusionsgesetzes ist heute keine Rede mehr. So geht man nicht mit den Betroffenen um, die zurecht auf ein gutes Inklusionsgesetz hoffen und warten“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Veröffentlicht: 14. Mai 2024