Auf Druck der KPÖ: Steirischer Kautionsfonds wird erweitert!
Wer in eine neue Wohnung umzieht, ist mit erheblichen Kosten konfrontiert. Gerade die Hinterlegung der Kaution ist für viele Menschen eine erhebliche Hürde. Um Personen mit geringen Einkommen bei der Aufbringung der Kaution zu helfen, hat das Land Steiermark 2017 nach jahrelangem Druck der KPÖ einen Kautionsfonds eingerichtet, bei dem um einen Beitrag angesucht werden kann. Dieser wird von den Bezieher:innen dann auf Raten zurückgezahlt. Allerdings hat die KPÖ bereits letzten September auf einen groben Mangel hingewiesen: Die aktuell gültigen Einkommensgrenzen des Kautionsfonds liegen bereits unterhalb der EU-SILC-Armutsgefährdungsschwelle!*
Mehrere Initiativen und Anträge der KPÖ später kommt nun endlich Bewegung in die Sache: Die Einkommensgrenzen werden mit 1. Februar angehoben, wie das Büro von Doris Kampus am Wochenende bestätigte!
„Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass mehr Menschen um Unterstützung aus dem Kautionsfonds ansuchen können. Es freut uns, dass die Landesregierung unserem Vorschlag gefolgt ist und diese Verbesserung rasch umsetzt. Das Wohnen ist ohnehin schon viel zu teuer. Da ist es nur richtig, dass das Land den Menschen zumindest bei den Wohneinstiegskosten unter die Arme greift. Der nächste Schritt muss freilich die überfällige Erhöhung der Wohnunterstützung sein – hier ist die Landesregierung seit 12 Jahren säumig!“, so der KPÖ-Landtagsabgeordnete Werner Murgg.
* Die aktuell gültigen Einkommensgrenzen für die Gewährung des Kautionsbeitrages liegen bei Ein-Personen-Haushalten bei einem Monatseinkommen von 1.208 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 1.812 Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 402,67 Euro angerechnet. Laut EU-SILC 2021 liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei rund 16.457 Euro pro Jahr für einen Einpersonenhaushalt, ein Zwölftel davon entspricht einem Monatswert von 1.371 Euro.
Veröffentlicht: 30. Januar 2023