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KPÖ drängt mit Dringlicher Anfrage auf Lösung der Missstände im Pflegebereich

Klimt-Weithaler bekräftigt Forderungen zu Problemen im Pflegebereich – Regierungsparteien sehen keinen Handlungsbedarf

Der aktuelle Bericht der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft hat aufgezeigt, dass im steirischen Pflegewesen ein gesetzeskonformer Betrieb in vielen Fällen nicht gewährleistet ist. Die Palette der Vorwürfe reicht bis hin zur strukturellen Gewalt in Pflegeeinrichtungen. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler richtete in der Landtagssitzung am Dienstag daher eine Dringliche Anfrage an die zuständige Landesrätin Edlinger-Ploder.

Insbesondere die geringe Zahl der Kontrollen und ihre oberflächliche Durchführung geben Anlass zur Sorge, so Klimt-Weithaler. Eine große Anzahl der privaten Pflegeheime und Pflegeplätze in der Steiermark ist eher auf die Maximierung des Profits als auf die Erreichung hoher pflegerischer und medizinischer Standards ausgerichtet. Klimt-Weithaler zeigt sich enttäuscht über die Anfragebeantwortung: „Nur zu sagen, dass die Situation in anderen Bundesländern teilweise noch schlechter ist, reicht nicht.“

Dass die steirischen Behörden mit formaljuristischen Argumenten eine Zusammenarbeit mit der Pflegeombudsschaft verweigern, ist aus Sicht der KPÖ ein nicht haltbarer Zustand. „Die vorbehaltlose Kooperation mit der Anwaltschaft ist aus unserer Sicht Voraussetzung für wirksame Qualitätssicherung.“, so die KPÖ-Klubobfrau.

Folgende Forderungen, die nicht die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und FPÖ fanden, bekräftigte die KPÖ in einem Antrag von der Regierung:

1. Den Personalstand der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft so zu erhöhen, dass sie in die Lage versetzt wird, die erhöhte Anzahl von Geschäftsfällen rasch zu bearbeiten.

2. die Unterbringung auf Pflegeplätzen außerhalb stationärer Einrichtungen von Pflegebedürftige jenseits der Pflegestufe 4 zu unterbinden.

3. zwei jährliche Kontrollen, insbesondere auch in der Nacht und an den Wochenenden, in den Heimen vorzusehen und diese auch in qualitativer Hinsicht zu verbessern, wobei in Zukunft die zivilrechtliche Leistungserbringung durch die BetreiberInnen, die Qualität der Ernährung, Gestaltung der Betreuung und Unterkunft, Inhalt der Heimverträge und deren Einhaltung sowie die Dienstpläne zu überprüfen sind.

4. die Qualifikation der Amtssachverständigen deutlich zu verbessern und ihnen die Kompetenz einzuräumen, von sich aus tätig zu werden;

5. die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger zu beschränken, um in Zukunft auszuschließen, dass öffentliche Gelder private Gewinne subventionieren.

Veröffentlicht: 14. Dezember 2010

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