Stellungnahme von KPÖ-Gemeinderätin Martina Thomüller zur ÖNORM-Debatte
1920 wurde im BVG im Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unter Abs. 1 festgelegt, dass alle Staatsbürger_innen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig von Geschlecht, Klasse etc. Unter Abs. 2–3 bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden zur Gleichstellung von Mann und Frau sowie dazu, dass Amtsbezeichnungen das Geschlecht des Trägers/der Trägerin zum Ausdruck bringen sollen. 1985 wurden geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst gesetzlich verboten. In Österreich gab es erstmals 1987 linguistische Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und…