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KPÖ: Mit neuem Behindertengesetz stiehlt sich Land aus Verantwortung

Klimt-Weithaler (KPÖ): „Arbeitsmarktintegration ist richtiges Ziel, aber ohne Finanzierung nur ein leeres Versprechen“

SPÖ und ÖVP haben am 5. Juni die Neufassung des Steiermärkischen Behindertengesetzes (BHG) vorgelegt, das Einschnitte mit negativen Folgen mit sich bringt. Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag, warnt: Mit diesem Gesetz werden zahlreiche Leistungen wegfallen und die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in noch weitere Ferne rücken.

Dementsprechend besteht der Gesetzesentwurf vor allem aus Streichungen bisher garantierter Leistungen. Der Wegfall der Beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung und der Integrativen Lehrlingsausbildung wird gravierende Folgen haben. Das Land stiehlt sich aus der Verantwortung und hofft, dass der Bund die Leistungen übernimmt – was im besten Fall in einem geringen Umfang geschehen wird.

Mit dem Lohnkostenzuschuss wird eines der wirksamsten Instrumente abgeschafft, das Menschen mit Behinderung bisher geholfen hat, am ersten Arbeitsmarkt Beschäftigung zu finden. Auf Kosten der Betroffenen wird das Land dadurch 3 bis 4 Millionen Euro „sparen“.

Claudia Klimt-Weithaler: „Das Ziel, Menschen mit Behinderung am Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist begrüßenswert. Aber wenn es dafür keine Finanzierung gibt, werden die Betroffenen in der Praxis einfach keine Arbeit mehr haben bzw. große Schwierigkeiten haben, Beschäftigung zu finden. Das Land zieht sich aus vielen Bereichen der Behindertenpolitik zurück, ohne einen Ersatz anbieten zu können. Kürzung bleibt Kürzung und die Arbeitsmarktintegration dadurch ein leeres Versprechen.“

Veröffentlicht: 5. Juni 2014

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