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KPÖ: Schutz der Wasserversorgung in die Verfassung aufnehmen

LAbg. Murgg drängt auf rasche Umsetzung

Die KPÖ hat dem steirischen Landtag bereits im Jahr 2006 einen Antrag vorgelegt, das Wasser durch die Bundes- und Landesverfassung vor Privatisierung zu schützen. Damals wurde der Antrag einstimmig angenommen, geschehen ist aber bis heute nichts. Deshalb erneuert die KPÖ nun ihren Antrag, wie KPÖ-LAbg. Werner Murgg heute bekanntgab.

Der Markt für Wasser wird weltweit auf eine Billion Euro geschätzt. Entsprechend groß sind die Begehrlichkeiten von großen Konzernen, darauf zuzugreifen. Seit den 1980er-Jahren wurde in vielen Städten und Regionen die Wasserversorgung durch private Konzerne übernommen. 1990 bezogen erst 51 Millionen Menschen ihr Trinkwasser von Privatanbietern, im Jahr 2002 schon 300 Millionen. Die Weltbank schätzt, dass der Privatisierungsgrad in den Industriestaaten auf 85 Prozent ansteigt.

Internationale Erfahrungen belegen, dass die Privatisierung des Wassers ein Irrweg ist. Sie bedeutet:

1. Die Vernachlässigung der Infrastruktur: der Zeithorizont privater Großkonzerne geht oft nur über wenige Jahre, da Aktionäre oft auf extrem kurzfristige Verwertbarkeit drängen.

2. Eine Entdemokratisierung: Aus einem öffentlichen Monopol, das demokratisch beeinflussbar ist, wird rasch ein privates Monopol, das in erster Linie seinen Eigentümern dient.

3. Eine Zweiklassengesellschaft in der Wasserversorgung: Regionen mit Wassermangel oder dünner Besiedelung sind nicht profitabel und daher für die privaten Betreiber ebenso uninteressant wie Kundinnen und Kunden, die in Zahlungsrückstand kommen könnten.

Der Druck in Richtung Liberalisierung und Privatisierung der Wasserver- und Wasserentsorgung wird weitergehen. Es ist daher notwendig, das öffentliche Eigentum an der österreichischen Wasserwirtschaft festzuschreiben. Dafür gibt es Vorbilder: So ist auch das öffentliche Eigentum im Bereich der Elektrizitätswirtschaft in Form der 2. Verstaatlichtengesetzes im Verfassungsrang abgesichert. Wien hat den Schutz seiner Wasserversorgung mit der Verfassungsbestimmung § 3a Wasserversorgungsgesetz geregelt.

In der aktuellen Ausgabe der „Obersteirischen Nachrichten“ tritt der SPÖ-Abgeordnete Schmid mit denselben Argumenten für den Schutz der Wasserversorgung ein. Wörtlich sagt er: „Ziel muss es sein, dass der Landtag (…) das öffentliche Eigentum an der Wasserversorgung in der Landesverfassung verankert“. Dies sei auch auf Bundesebene umzusetzen. KPÖ-LAbg. Murgg: „Es ist höchst an der Zeit, dass solchen Worten nun auch Taten folgen. Sonst hat der Ausverkauf schon begonnen, bevor es zu einer Umsetzung gekommen ist.“

Veröffentlicht: 18. April 2013

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