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KPÖ will Abschaffung der Wohnbeihilfe bekämpfen

Zweifel an Verfassungskonformität - Protestaktion und tausende Unterschriften

SPÖ und ÖVP haben sich darauf geeinigt, die Wohnbeihilfe in der Steiermark abzuschaffen. Sie soll durch eine „Wohnunterstützung“ ersetzt werden, für die strengere, undurchsichtige und teilweise willkürliche Zugangskriterien gelten. Nicht nur für Studierende, für den Großteil der Betroffenen wird der Bezug massiv erschwert. Daran ändert auch die vermeintliche „Entschärfung“ nichts, die Landesrätin Kampus am Montag bekannt gegeben hat.

Wie die Österreichische HochschülerInnenschaft am Montag klarstellte, fand das medial kolportierte Treffen zwischen Studierendenvertretung und Landesrätin Kampus gar nicht statt. Vielmehr dürfte es sich um eine SPÖ-interne Unterredung gehandelt haben, dessen Ergebnis die ÖH als „faulen Schmäh“ bezeichnete. Tatsache ist, dass der vermeintliche Kompromiss sogar eine weitere Verschlechterung gegenüber der Bindung an die Studienbeihilfe bedeuten kann: Studienbeihilfe bekommen Studierende dann nur noch, wenn beide Eltern unter der Grenze der Armutsgefährdung liegen.

 

Insgesamt werden deutlich weniger Steirerinnen und Steirer Wohnunterstützung bekommen, und diese wird in den meisten Fällen spürbar geringer ausfallen als bisher. Durch die Einbeziehung des Vermögens kommt es zusätzlich zu einer Stigmatisierung wie bei der Mindestsicherung. Dies war bei der bisherigen Wohnbeihilfe nicht der Fall.

 

Der Kommunistische StudentInnenverband hat in weniger als vier Tagen über 4200 Unterschriften gegen diesen unsozialen Eingriff gesammelt. Vor Beginn der Landtagssitzung am 5. Juli 2016 fand daher auf Einladung der KPÖ eine Kundgebung vor dem Landhaus statt. 200 Menschen fanden sich am Vormittag ein, um gegen das neueste Kürzungspaket zu protestieren. Der Zeitpunkt musste so früh gewählt werden, da während der Landtagssitzung, die um 10 Uhr begann, keine Kundgebungen in der Nähe des Landtags erlaubt sind.

 

In ihrer Wortmeldung kündigte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler an, sich für eine Rücknahme des neuen Gesetzes einzusetzen: „Jetzt erleben wir eine Neuauflage der Reformpartnerschaft, das Kürzen auf Kosten der Ärmsten und der Bildung. Studierenden die Wohnbeihilfe zu streichen ist nicht nur ein soziales Problem, sondern auch eine Ansage: Wenn deine Eltern nicht reich genug sind, um dir eine Wohnung zu zahlen, hast du auf unseren Unis und Fachhochschulen nichts verloren.

 

Den KPÖ-Antrag auf ein Begutachtungsverfahren, wie es für Gesetzesänderungen vorgesehen ist, lehnten SPÖ und ÖVP im Sozialausschuss ab, der vor Beginn der Landtagssitzung tagte.

 

Die KPÖ zweifelt daran, dass das Gesetz verfassungskonform ist: Es lässt dem Verordnungsgeber völlig freie Hand in Bezug darauf, wie die geforderte Bewertung des Vermögens gehandhabt werden soll. Auch die Bestimmungen über das Einkommen sind im Gesetz äußerst vage. Die Bundesverfassung schreibt jedoch vor, dass die Verwaltung auf der Grundlage von Gesetzen ausgeübt werden muss (Legalitätsprinzip). Aus dem Gesetz müssen alle wesentlichen Merkmale der beabsichtigten Regelung ersehen werden können. Eine Verordnung darf nur präzisieren, was in wesentlichen Konturen vom Gesetz vorgegeben ist. Das ist seit Jahrzehnten vom VfGH ausjudiziert. Das steirische Gesetz über die Wohnunterstützung erfüllt diese Bedingung nicht. Auch die Streichung der Unterstützung für Studierende ist systemwidrig und willkürlich.

 

„SPÖ und ÖVP wissen offenbar nicht, was sie hier anrichten. Dieses Husch-Pfusch-Gesetz ohne Begutachtung durch den Landtag zu peitschen wird sich bitter rächen. In der Steiermark braucht sich wirklich niemand mehr darüber zu wundern, dass die Regierung jedes Vertrauen verspielt hat. Durch willkürliche Kürzungen wird das Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystem systematisch zerschlagen. Das ist nicht die Politik, für die die Regierung gewählt worden ist und die die Bevölkerung unterstützt“, so Klimt-Weithaler.

Veröffentlicht: 5. Juli 2016

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