Landtag beschließt einstimmig Beschränkung der Wahlkampfkosten
Nach 10 Jahren wird KPÖ-Vorschlag umgesetzt
Alle Parteien haben sich heute auf eine Beschränkung der Wahlkampfkosten auf 1 Mio. Euro pro Partei ausgesprochen. Die Regelung soll schon ab der kommenden Landtagswahl im November gelten, ein Gesetzesentwurf liegt vor. Damit bekommt ein Antrag, den die KPÖ bereits 2009 und danach immer wieder eingebracht hat, endlich eine Mehrheit. Bisher haben SPÖ und ÖVP immer dagegen gestimmt.
„Der selbst auferlegte Druck mancher Parteien, möglichst große Summen in Wahlwerbung zu stecken, führt zur finanziellen Abhängigkeit dieser Parteien von finanzkräftigen Spendern und zu gigantischer Geldverschwendung“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler. Für die KPÖ ändert sich durch die Regelung nichts, da sie nie so viel Geld für einen Wahlkampf ausgegeben hat.
Die Bevölkerung hat diese Materialschlachten längst satt, so wie auch die Vorziehung von Wahlen ohne nachvollziehbaren Anlass. Das Ergebnis ist eine ständig sinkende Wahlbeteiligung. Dass nach über zehn Jahren eine Beschränkung der Wahlkampfkosten doch noch zustande kommt, ist ein erfreuliches Signal.
Veröffentlicht: 5. September 2019