Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Nach VfGH-Urteil zu Glücksspiel: SPÖ immer unglaubwürdiger

Klimt-Weithaler: „LH Voves soll vor der Wahl Fakten auf den Tisch legen!“

Ein großes Geheimnis macht Landeshauptmann Voves um die Vergabe von drei Glücksspiellizenzen für die Steiermark. Die Ausschreibungsfrist endete bereits im November 2014. Die Inhaber der Lizenzen dürfen ab 1.1.2016 zwölf Jahre lang je über 300 Automaten betreiben. Pro Stunde können über 30.000 Euro (!) verspielt werden. Die KPÖ hat gegen dieses Gesetz protestiert und auf die tausenden Spielsüchtigen hingewiesen.

SPÖ, ÖVP und FPÖ haben 2014 trotz aller Warnungen das liberalste Glücksspielgesetz Österreichs beschlossen. Die KPÖ forderte dagegen den Ausstieg aus dem Automatenglücksspiel nach Wiener Vorbild. Landeshauptmann Voves argumentierte mit der mangelnden Rechtssicherheit in der Bundeshauptstadt, da sich die Automatenbetreiber gegen das Verbot gewehrt hatten. Heute hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Automaten bestätigt.

Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag, die seit Jahren für einen Ausstieg der Steiermark aus dem Automatenspiels kämpft, zeigte sich erfreut darüber die Bestätigung des Verbots durch den VfGH: „Jetzt gibt es keinen Grund mehr, an den Automatenlizenzen festzuhalten. Die Linie von LH Voves und der steirischen SPÖ, die früher bekanntlich auch für ein Verbot eingetreten ist, wird immer unglaubwürdiger. Offenbar geht es nur noch darum, der Glückspielindustrie ein gutes Geschäft zuzuschanzen. Durch den frühen Wahltermin soll die Bevölkerung davon erst nach der Wahl erfahren.“

Klimt-Weithaler fordert Landeshauptmann Voves auf, die Geheimnistuerei zu beenden und die Namen der Lizenzwerber, die der Regierung seit vier mindestens Monaten bekannt sein müssen, auf den Tisch zu legen. Die Vorgänge erinnern an Kärnten, wo die FP kurz vor ihrer Abwahl im Jahr 2013 noch ein Glücksspielgesetz durchsetzte, das der Glücksspielindustrie gigantische Gewinne ermöglicht. In Kärnten wie in der Steiermark stehen den bescheidenen Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel hohe öffentliche Kosten der Spielsucht gegenüber.

„Beim Glücksspiel gibt es nur einen Gewinner: die Glücksspielindustrie. Die Allgemeinheit trägt die Kosten, die Spielsüchtigen verspielen ihre eigene Existenz und die ihrer Angehörigen. Das steirische Gesetz ist ein Kniefall vor der Gücksspiellobby. Die Argumentation der steirischen SPÖ ist mit dem heutigen VfGH-Urteil noch unglaubwürdiger geworden“, so Klimt-Weithaler.

Veröffentlicht: 2. April 2015

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.