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Rechtswidrige Praxis in der gesamten Steiermark

KPÖ für Neufassung der Mindestsicherung

Der Unabhängige Verwaltungssenat hat laut Presseberichten Kritik an der Mindestsicherung in der Steiermark geübt. Die Berechnung der Wohnbeihilfe sei nicht nachvollziehbar. Es ist zu befürchten, dass sich dadurch noch weitere Verschlechterungen für die Betroffenen ergeben. Die KPÖ sieht sich dadurch in ihrer Kritik am missglückten Mindestsicherungsgesetz bestätigt: Am 2. März 2011 wies Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler in einer Pressekonferenz darauf hin, dass die Regelung der Wohnbeihilfe dringend einer Reparatur bedürfe.

Hätte Landesrat Schrittwieser nicht in letzter Sekunde vor Beschlussfassung des Gesetzes mehr als unglückliche Änderungen vorgenommen, wäre dem Land der Wohnbeihilfen-Pfusch und damit der UVS-Spruch erspart geblieben. Klimt-Weithaler betont aber, dass das gesamte Mindestsicherungsgesetz rechtswidrig sei. In einer sogenannten Artikel-15a-Vereinbarung verpflichtete sich die Steiermark, sich an das zwischen Bundesländern und Bundesregierung vereinbarte Verschlechterungsverbot zu halten. Dass die Steiermark diese Vereinbarung verletzt, bestätigte Sozialminister Hundstorfer dem KPÖ-Landtagsklub im Sommer in einem Brief. Leider fehlen Sanktionsmöglichkeiten gegen den rechtswidrigen Zustand der steirischen Regelung der Mindestsicherung.

Claudia Klimt-Weithaler: „Mit dem ursprünglich behaupteten Ziel der Armutsbekämpfung hat die Mindestsicherung nichts mehr zu tun. In der Steiermark bekommen nun alle weniger als vorher, obwohl sich die Steiermark zu einem Verschlechterungsverbot verpflichtet hat. Die Politikerinnen und Politiker, die sich solche Regelungen ausdenken, haben den Bezug zur Realität von Menschen, die mit wenig Geld auskommen müssen, längst verloren. Priorität hat jetzt nicht die Reparatur der verunglückten Wohnbeihilferegelung, sondern eine Neufassung des gesamten Gesetzes. Ziel muss es sein, zu einer rechtskonformen Fassung zu kommen, die den Betroffenen wenigstens jene Ansprüche garantiert, die sich aus dem alten Sozialhilfegesetz ergeben haben.“

Veröffentlicht: 30. September 2011

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