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Red-Bull-Lustbarkeitsabgabe: Pauschalierungsvereinbarung nicht gesetzeskonform

KPÖ für Transparenz und Gleichheit

Im September 2014 wurde vom Spielberger Gemeinderat eine Vereinbarung mit Red Bull über die Höhe der Lustbarkeitsabgabe für alle Veranstaltungen am Red Bull Ring abgeschlossen. Bekanntlich wurde ein jährlicher Pauschalbetrag von 650.000 Euro, wertgesichert, vereinbart.

Die KPÖ hat dieser Vereinbarung nicht zugestimmt und auch rechtliche Bedenken angemeldet. Um Klarheit darüber zu erlangen, haben die KPÖ-Landtagsabgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Werner Murgg eine schriftliche Anfrage an Landeshauptmann Franz Voves und seinen Stellvertreter, Hermann Schützenhöfer gestellt.

LAbg Werner Murgg und Erich Wilding, bis zur Auflösung des Gemeinderates KPÖ-Gemeinderat in Spielberg, luden zur Pressekonferenz. Murgg informierte aus dem Inhalt der Anfragebeantwortung: „...liegen im gegenständlichen Fall (eintrittsgeldpflichtige Veranstaltungen am Red Bull Ring ) die Voraussetzungen für die Festsetzung der Lustbarkeitsabgabe mit einem Pauschalbetrag nach § 4 Abs. 3 LAG 2003 idgF nicht vor.“ „Daraus ergibt sich, dass eine abgeschlossene Pauschalierungsvereinbarung abgabenrechtlich nicht von Bedeutung ist.“
Murgg: „Die Anfragebeantwortungen sind eindeutig: Die getroffene Vereinbarung ist nicht gesetzeskonform.“

Wilding berichtete, dass er Bürgermeister und Gemeinderat nach Erhalt der Antworten informiert und die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands gefordert habe. Dies sei abgelehnt worden. Wilding: „Das kann es nicht gewesen sein. Gesetze müssen für alle gleich gelten, egal ob Arbeiterin, Angestellter, kleiner Gewerbetreibender oder Großkonzern. Hier geht es auch um Transparenz. Nur wenn jede Veranstaltung - so wie es das Gesetz vorsieht – auch abgerechnet wird, wissen wir wieviel Geld wirklich eingenommen worden sind. Eine Besteuerung nur auf Grund von Vermutungen ist letztendlich Willkür und eine Benachteilig aller, die ihre Steuern genauesten vorgeschrieben oder bereits vom Lohnzettel abgezogen bekommen.“

Die KPÖ verlange die Einhaltung des Gesetzes. Es dürfe keine Extrawürste für Großkonzerne geben. Es werde Aufgabe des neuen Gemeinderates sein sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Auch das Land müsse aktiv zu werden. Schließlich, so Wilding, verlange die KPÖ ja nur die Einhaltung des von SPÖ und ÖVP im Landtag und Gemeinderat beschlossenen Gesetzes. Sollte keine gesetzeskonforme Lösung hergestellt werden, so schloss LAbg. Murgg auch nicht aus, dass die KPÖ rechtliche Schritte unternehmen werde.

Veröffentlicht: 19. Januar 2015

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