Renaturierungsgesetz: KPÖ fordert Zustimmung Österreichs

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Täglich werden in der Steiermark mehr als drei Hektar an Grünfläche verbaut, das sind fünf Fußballfelder. Die klimatischen Auswirkungen des Bodenverbrauchs in Österreich haben eine Vielzahl von Problemen mit sich gebracht. Zu den wohl ernsthaftesten gehören der Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Flächen, die Versiegelung von Naturräumen und die Fragmentierung von Lebensräumen für Wildtiere. Grünflächen speichern CO² und dienen als Filter für das Grundwasser. Gleichzeitig hat der Klimawandel zur Folge, dass Böden weniger reichhaltigere Erträge liefern werden. Werden also weiter landwirtschaftlich genutzte Flächen verbaut, hat das negative Auswirkungen auf die Nahrungsversorgung. Auch in Hochwassergebieten ist eine zunehmende Versiegelung problematisch. Hier braucht es rasch eine Trendumkehr!

Darüber hinaus führt die Ausdehnung von Siedlungsgebieten und Infrastruktur zu einem Anstieg des Verkehrs, der Luft- und Lärmbelastung sowie zu einer Zersiedelung des Landschaftsbildes. Die Schaffung von effizienten, öffentlichen Verkehrsnetzen wird dadurch besonders erschwert. Die Immobilienpreise steigen durch ihre Nutzung als Anlagekapital in die Höhe. Das verschärft die soziale Ungleichheit, da bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp wird. Diese Probleme stellen uns vor ernsthafte Herausforderungen in Bezug auf Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung.

KPÖ im Landtag: Gegen Bauwut und Versiegelung!

Die KPÖ setzt sich im steiermärkischen Landtag dafür ein, die Verbauung und Versiegelung endlich effektiv zu regulieren. Es braucht einen verpflichtenden Rückbau von ungenutzten Gewerbeflächen und die Einführung einer Entsiegelungsquote. Abgaben wie eine Schottersteuer oder eine Stellplatzabgabe sollen einen gewünschten Lenkungseffekt erzielen, weg von zusätzlicher Versiegelung hin zu klimabewusster Raumplanung und zeitgemäßer Architektur. Entsprechende Anträge im Landtag wurden von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Ja zum renaturierungsgesetz!

Das EU-Renaturierungsgesetz zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten wiederherzustellen. Als KPÖ unterstützen wir diesen wichtigen Vorstoß, auch wenn klarerweise nicht alle Probleme dadurch gelöst werden. Dennoch betrachten wir es als einen von vielen Schritten, um die Klimaschutzziele und eine nachhaltige Zukunft auch wirklich erreichen zu können.

Diese neue Rechtsvorschrift wirft die Frage auf, wie die konkrete Umsetzung auf nationaler Ebene aussehen soll und welche Maßnahmen nötig sind, diese Ziele auch zu erreichen. Angesichts der vermehrt auftretenden Hochwasserkatastrophen muss die Wasseraufnahmefähigkeit unserer Böden verbessert und den fließenden Gewässern entsprechender Raum gegeben werden. Unbewirtschafteter Boden muss entsiegelt und renaturiert werden, Wälder müssen aufgeforstet und Grünflächen geschützt werden. Das Renaturierungsgesetz wird auch die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten bieten.

Parteien, die für Klima- und Umweltschutz sind, können demnach nicht gegen das Renaturierungsgesetz sein. Dennoch gibt es Widerstand, welcher die Umsetzung dieser Initiative blockiert. Die Einwände insbesondere der konservativen Parteien laufen stets auf das Finanzierungsargument und den Schutz des Privateigentums hinaus. Dem können wir als KPÖ entgegenhalten: Untätigkeit beim Klimaschutz wird noch weitaus höhere Kosten verursachen und Katastrophen wie Überflutungen und Dürre werden nicht nur öffentliches und privates Eigentum beeinträchtigen, sondern auch gesundheitliche Schäden verursachen. Kurzfristige Profitlogik kann und wird keine Lösung bieten, wenn es um eine lebenswerte Zukunft für uns alle geht.

Als KPÖ Steiermark fordern wir die Verantwortlichen in den Ländern auf, sich für eine Lösung im Sinne der Renaturierung einzusetzen.

Roter Teppich für Großinvestoren: Für wen arbeitet die Umweltbehörde?

25-02-23 Der stei­ri­sche UVP-Skan­dal ist um ei­ne Fa­cet­te rei­cher: Wie der Bun­des­re­chungs­hof in ei­nem Roh­be­richt fest­s­tellt, sol­len Pro­jekt­wer­ber in zu­min­dest drei Fäl­len Tei­le ih­rer Be­schei­de selbst ge­schrie­ben ha­ben. Gu­t­ach­ter:in­nen sol­len ih­re Honorar­no­ten den Pro­jekt­wer­bern di­rekt und nicht dem Amt ver­rech­net ha­ben.…

Veröffentlicht: 7. Juni 2024