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Schaden für Ortsbild: KPÖ warnt vor Werbetafel-Flut

LAbg. Murgg (KPÖ): „Werden Gesetze auf Zuruf der Wirtschaftskammer geschrieben?“

Am 25.2.2014 hat der zuständige Ausschuss des Steiermärkischen Landtags eine Novelle des Baugesetzes beschlossen, die aus Sicht der KPÖ mehrere Mängel aufweist. Besonders negativ fällt auf, dass eine vom Gemeinderat der Stadt Graz vorgeschlagene Regelung für Werbetafeln ersatzlos gestrichen wurde. KPÖ-LAbg. Werner Murgg kritisiert diesen Umstand, da die Streichung nicht Ergebnis einer Beratung im Landtag war, sondern auf Zuruf einer Interessensvertretung erfolgte.

Die von der Stadt Graz angeregte Regelung hätte vorgesehen, dass Werbe- und Ankündigungseinrichtungen nur mehr so angebracht werden dürfen, dass sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen und eine Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist. Dadurch hätten die steirischen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, sich vor einer Flut von Werbetafeln zu schützen.

Für die KPÖ, die gegen die Novelle des Baugesetzes gestimmt hat, machte LAbg. Murgg auf ein Schreiben der zuständigen Stabsstelle im Amt der Steiermärkischen Landesregierung aufmerksam. Darin gibt der verantwortliche Sachbearbeiter unumwunden zu, dass die Streichung dieser wichtigen Passage veranlasst wurde, weil sie „von der Wirtschaftskammer als überschießend abgelehnt wurde“.

Murgg: „Wer den Parlamentarismus ernst nimmt, kann eine solche Begründung nicht hinnehmen. Es steht jeder Interessensvertretung zu, Wünsche und Bedenken an den Landtag heranzutragen. Dass Gesetze auf Zuruf der Wirtschaftskammer umgeschrieben werden, ist aber aufs Schärfste zu verurteilen.“

Veröffentlicht: 25. Februar 2014

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