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Sozialhilfe-Misere: Dringliche Anfrage an LR Flecker

KPÖ: Ergebnisse der Armuts-Studie katastrophal – „Eine Schande für den Sozialstaat“

Die Studie der Armutskonferenz „Sozialhilfevollzug in Österreich“ hat für die Steiermark einige katastrophale Ergebnisse ans Tageslicht gebracht. Deshalb hat KPÖ-Sozialsprecherin LAbg. Claudia Klimt-Weithaler in der Landtagssitzung am 11. März elf Fragen an Soziallandesrat Flecker gerichtet.

Die Studie der Armutskonferenz „Sozialhilfevollzug in Österreich“ hat für die Steiermark einige katastrophale Ergebnisse ans Tageslicht gebracht:

o So decken die gewährten Sozialhilfeleistungen in aller Regel (61,5 %) nicht den laufenden Aufwand für das Wohnen.

o Die Ausstellung schriftlicher Bescheide ist in der Steiermark die Ausnahme oder wird nur auf Antrag gewährt. Nur 7 Prozent der befragten NGOs erleben regelmäßig die Gewährung der Sozialhilfe per schriftlichem Bescheid.

o Dass die Durchsetzung von Sozialhilfe-Ansprüchen nur nach Interventionen seitens der sozialen NGOs möglich ist, berichten 38,5 % der Organisationen.

o Von Demütigungen der AntragstellerInnen durch MitarbeiterInnen der Sozialämter berichten 69,3 Prozent der NGOs.

o Anspruchsberechtigte verzichten aufgrund der angekündigten Regressverpflichtung häufig (46,2 %) auf die Sozialhilfe.

o 53,8 Prozent der NGOs berichten, dass in der Steiermark rechtswidrig die Familienbeihilfe auf die Sozialhilfe angerechnet wird.

o 75 Prozent der NGOs geben an, dass Personen durch nachweislich gezielte Falschinformationen seitens der Behörde von einer Antragstellung abgehalten wurden.

o 43,9 der NGOs berichten, dass Behörden sich nachweislich geweigert haben, Sozialhilfeanträge anzunehmen.

o Keine einzige NGO berichtet, dass in der Steiermark die Sozialhilfe als Soforthilfe ausbezahlt wird. In Salzburg oder Wien etwa berichten 23 bzw. 25,9 Prozent der NGO, dass die Sozialhilfe ab dem ersten Vorstelligwerden bezahlt wird.

Diese Studie belegt eindrucksvoll, dass die Kritik der KPÖ am Sozialhilfevollzug in der Steiermark voll und ganz berechtigt ist. Schon mehrfach hat die KPÖ darauf hingewiesen, dass diesbezüglich in der Steiermark einiges im Argen liegt.

Das Sozialhilfegesetz räumt den Behörden einen breiten Ermessensspielraum ein. In der Praxis führt das dazu, dass die regionalen Unterschiede in der Vollziehung sehr groß sind. Was in einem Bezirk selbstverständlich gewährt wird, ist im anderen undenkbar. An manchen Stellen sind die Formulierungen des Sozialhilfegesetzes so kryptisch, dass sie selbst von den ExpertInnen der Sozialämter und sogar der Berufungsbehörde unkorrekt ausgelegt werden. Dabei sollte gerade das Sozialhilfegesetz möglichst verständlich und sein Vollzug transparent sein.

Viele Betroffene verzichten aus Scham und aufgrund der mangelnden Anonymität gerade in kleinen Gemeinden auf eine Antragstellung. Häufig werden die Betroffenen auch durch demütigendes Verhalten der BeamtInnen unter Druck gesetzt und abgeschreckt. Die Sozialhilfe wird oft noch als Gnadenakt der Behörde verstanden, und nicht als Rechtsanspruch der Bedürftigen.

Der an sich im Verwaltungsverfahren selbstverständlichen Manuduktionspflicht wird im Sozialhilfeverfahren viel zu wenig nachgekommen. Vielfach gelangen die Betroffenen nur zu ihrem Recht, wenn sie von einer dritten Person begleitet und unterstützt werden. Gerade in kleinen Gemeinden fehlt bei den zuständigen BeamtInnen nicht nur das Verständnis für die Situation der Betroffenen, sondern oft auch jegliche Kenntnis über das Verfahren.

Die häufige Praxis, dass Anträge einfach nicht entgegengenommen bzw. mündlich abgewiesen werden, beschneidet die Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen empfindlich. Denn ohne schriftlichen Bescheid ist den Betroffenen natürlich auch die Möglichkeit der Berufung genommen.

Die gesetzlich vorgesehene Soforthilfe wird offenbar nicht in Anwendung gebracht. Menschen, die akut Hilfe brauchen, werden auf die Caritas, Pfarren oder private HelferInnen verwiesen, da die Sozialhilfe meist erst nach dem Ermittlungsverfahren ausbezahlt wird. Und die Verfahrensdauer ist zu oft unzumutbar lang: 6 Monate sind in manchen steirischen Bezirken, z.B. in Voitsberg, keine Seltenheit.

Insgesamt stellt sich die derzeitige Situation im Sozialhilfevollzug – wie es auch die Studie der Armutskonferenz wieder an den Tag gebracht hat – mehr als dramatisch dar und ist in Wahrheit eine Schande für einen Sozialstaat.

Die Unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

1. Wie werden Sie in Zukunft sicherstellen, dass Personen, die Sozialhilfe beantragen oder Auskunft benötigen, respektvoll und wertschätzend behandelt werden?

2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Betroffenen, aber auch die zuständigen BeamtInnen, über das Sozialhilfeverfahren und die zustehenden Ansprüche ausreichend zu informieren?

3. Was werden Sie dagegen unternehmen, dass es seitens der Behörde offenbar immer wieder zu gezielten Falschinformationen von Betroffenen kommt, um sie von einer Antragstellung abzuhalten?

4. Werden Sie das Sozialhilfeverfahren in Zukunft professioneller ausgestalten, sodass die befassten BeamtInnen auch die notwendige psychologische Unterstützung, wie z.B. durch Supervision, erhalten?

5. Was werden Sie dagegen unternehmen, dass Sozialhilfeanträge mündlich abgelehnt werden und die Ausstellung schriftlicher Bescheide verweigert wird?

6. Wie werden Sie sicherstellen, dass in Zukunft das Sozialhilfegesetz von den Behörden erster Instanz korrekt ausgelegt wird?

7. Was werden Sie unternehmen, damit hinkünftig die Behörden ihrer Manuduktionspflicht im Sozialhilfeverfahren nachkommen?

8. Wie werden Sie in Zukunft sicherstellen, dass alle Betroffenen die Sozialhilfe in korrekter Höhe, vor allem auch den laufenden Aufwand für das Wohnen, erhalten?

9. Warum haben Sie nicht bereits dafür gesorgt, dass die rechtswidrige Anrechnung der Familienbeihilfe auf die Sozialhilfe unterbleibt, wie werden Sie dieses Unwesen abstellen und was werden Sie in Zukunft diesbezüglich unternehmen?

10. Wie wollen Sie die regional stark unterschiedliche Handhabung des Sozialhilfegesetzes beenden und eine einheitliche Anwendung sicherstellen?

11. Wie werden Sie sicherstellen, dass Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden, auch sofort Hilfe durch die Sozialhilfe bekommen?

Veröffentlicht: 30. Mai 2009

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