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Steiermark rückt von UN-Behindertenrechtekonvention immer weiter ab

Klimt-Weithaler: „Flurschaden in steirischer Behindertenpolitik“

Heute beschloss der steirische Landtag den Bericht der Landesregierung über den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Zentrum steht die verpflichtende Umsetzung der UN-Übereinkommen für Menschen mit Behinderungen.

Auch wenn die Zielsetzungen durchaus positiv sind, stimmte die KPÖ im Landtag gegen diesen Bericht. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die umfangreichen Kürzungen bei den Leistungen im Steiermärkischen Behindertengesetz der letzen Jahre stehen in einem unauflösbaren Widerspruch zu den Zielsetzungen. Keine der Verschlechterungen wird durch die Maßnahmen im Aktionsplan im Wesentlichen berührt, geschweige denn ausgeglichen. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan sein Ziel, nämlich die Umsetzung der Konvention, verfehlen wird, solange dieser massive Flurschaden in der steiermärkischen Behindertenpolitik nicht beseitigt wird.“

Kürzungen im Landeshaushalt etwa bei Assistenzleistungen, die Verschlechterung der Betreuungsschlüssel von Assistenzleistungen stehen im Widerspruch zu Art. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche ,,volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft" sowie die ,,Freiheit, eigene und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft" sowie die ,,Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, gewährleisten soll.

Ebenso steht die Streichung der Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Widerspruch zu der vom Gedanken der Chancengleichheit getragenen Grundprinzipien der UN-Konvention und im Besonderen dem in Art. 24 (d, e) verankerten Recht auf Unterstützung im Bildungssystem.

Die Kürzungen von mobilen Assistenzleistungen stellen die in Art. 19 (a) verankerte freie Wahl der Wohnform und des Aufenthaltsorts in Frage – Menschen mit Behinderung könnten dadurch zum Umzug aus ihrer eigenen Wohnung in ein Heim gezwungen sein.

Kürzungen bei persönlichen Assistenzleistungen gefährden die Chancen von Menschen mit Behinderung auf Absolvierung einer Ausbildung und auf Zugang zum Arbeitsmarkt (Art 27 der Konvention).

Die Reduktion der Freizeitassistenz, bzw. ihre Streichung bei vollzeitbetreuten Menschen mit Behinderung überhaupt gefährdet wird die im Art 30 garantierte ,,Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport".

Die KPÖ stellte im Landtag den Antrag, die Durchführungsverordnung zu ändern, damit die Verschlechterungen wieder zurückgenommen werden können, sowie die regelmäßige Information der Abgeordneten durch die Monitoringstelle des Landes. Der Antrag scheiterte am Widerstand der „Reformpartnerschaft“.

Veröffentlicht: 26. Februar 2013

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