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Steirischer Landtag: Anträge teilweise jahrelang auf Wartebank

Werner Murgg: Arbeitsverweigerung von SPÖ und ÖVP

Die Frist zur Bearbeitung von Anträgen beträgt im steirischen Landtag laut Geschäftsordnung sechs Monate. Die „Reformpartnerschaft“ hat sich jedoch darauf verständigt, diese Frist einfach zu ignorieren und nur noch Anträge von SPÖ und ÖVP zu behandeln.
 

Die übrigen Anträge werden von einem Unterausschuss zum nächsten gereicht, ohne jemals behandelt zu werden. Das kritisierte KPÖ-LAbg. Werner Murgg am Rande der heutigen Beratungen in den Ausschüssen.

Aktuell liegen 26 Anträge unerledigt vor, die zum Teil schon am Anfang der Periode im Herbst 2010 von FPÖ, Grünen und KPÖ eingebracht wurden.

LAbg. Murgg: „Die Vorgangsweise der selbst ernannten Reformpartner ist undemokratisch und äußerst bedenklich. Missliebige Anträge werden einfach liegen gelassen und nicht bearbeitet. SPÖ und ÖVP verletzen durch ihre Arbeitsverweigerung im Landtag die Geschäftsordnung. Ich fordere die beiden Parteien auf, ihre Aufgabe ernst zu nehmen und den Landtag nicht zu einem reinen Vollzugsorgan von Voves und Schützenhöfer zu degradieren.“

Veröffentlicht: 17. April 2012

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