Steirischer Sozialbericht: Es ist noch viel zu tun!
Landtag nimmt KPÖ-Vorschläge einstimmig an - auch Pflegeeltern-Absicherung auf Tagesordnung
Der Sozialbericht führt aus, dass die Ursachen für
Schuldenprobleme immer vielfältiger werden, die Möglichkeiten zur Verschuldung
von Jugendlichen und Erwachsenen immer zahlreicher und vielschichtiger:
Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung, Kaufen auf Kredit, Formen der
„neuen Selbstständigkeit“, die ein erhöhtes Schuldenrisiko bergen (oft auch für
Verwandte und PartnerInnen, die für Verbindlichkeiten mithaften müssen),
Scheidung und Trennung.
Menschen mit Schuldenproblemen benötigen entsprechende
fachliche Beratung und Unterstützung, um ihre finanzielle Situation in den Griff
zu bekommen. Seit 1995 besteht die Einrichtung „Schuldnerberatung Steiermark“,
die seit 2002 eine eigenständige Firma ist. Die Wartezeiten, um deren Betreuung
in Anspruch nehmen zu können, die über eine telefonische Abklärung hinausgeht,
beträgt etwa sechs Monate. In dieser Zeit kann sich eine schwierige finanzielle
Lage eines Betroffenen, der sich nicht mehr selbst daraus befreien kann,
dramatisch verschlechtern. Insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise sollte
dieses Angebot mit dem Ziel, die Wartezeit zu verkürzen, ausgebaut
werden.
Im Sozialbericht wird eine Reihe von informativen Foldern und
Broschüren angeführt, die seitens der Abteilung 11 zu verschiedensten Themen
erstellt wurden. Es wird auch auf den Sozialserver des Landes und die
vielfältigen Informationen die dort der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden, hingewiesen. Allerdings ist dem Sozialbericht zu entnehmen, dass nur 43
Prozent der steirischen Bevölkerung über einen Zugang zum Internet verfügen. Die
seit langem vom Ressort in Aussicht gestellte Broschüre bzw. ein Folder zum
Thema Sozialhilfe findet sich nicht im niederschwelligen Informationsangebot des
Landes. Ein solches Printprodukt könnte Hilfe suchenden Menschen eine erste
Orientierung über die Leistungen aus dem Sozialhilfegesetz bieten, auf die sie
Anspruch erheben können, und sollte daher in Ergänzung des bestehenden Angebotes
möglichst rasch erstellt und verteilt werden.
Die Bearbeitung von Berufungen im Sozialhilfebereich können
trotz der im AVG verankerten Frist von sechs Monaten in der Praxis auch über ein
Jahr in Anspruch nehmen. Nach Auskunft der mit diesen Angelegenheiten betrauten
BeamtInnen der Landesregierung liegt dies daran, dass zuwenig Personal für eine
zeitgerechte Bearbeitung zu Verfügung stünde. Dies deckt sich mit den
Erfahrungen, welche die KPÖ Steiermark im Rahmen ihrer Sozialberatung bei der
Begleitung von Einsprüchen gegen erstinstanzliche Entscheidungen machte.
Menschen, die um Leistungen aus dem Sozialhilfegesetz ansuchen, befinden sich in
der Regel in akuten Notlagen, zumindest aber in sehr schwierigen
Lebensumständen. Es ist daher unzumutbar wenn BerufungswerberInnen über ein Jahr
warten müssen, bis geklärt ist, ob und in welcher Höhe sie auf Sozialhilfe
hoffen können.
Bei den von der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
abgewickelten Geschäftsfällen ist es von 2007 auf 2008 zu einer Steigerung von
24 % gekommen, die Zahl der KlientInnen erhöhte sich um 19 %. Es handelt sich
dabei ausschließlich um Neuzugänge ohne Berücksichtigung laufender
Bearbeitungen. Der Sozialbericht weist auf die lange Erledigungsdauer bzw.
Anhängigkeit der Anfragen hin. Da zahlreiche Umsetzungsschritte erforderlich
sind und KlientInnen im Sinne eines „case managements“ auch über mehrere Monate
unterstützt und beraten werden, kann die Anwaltschaft mit dem bestehenden
Personalstand den Anforderungen kaum nachkommen. Der Leiter der Anwaltschaft
selbst sprach davon, die Sprechstunden in den Bezirken einzuschränken. Der
Sozialbericht verzeichnet jedenfalls, dass in den ersten beiden Jahren noch 24 %
der Kontakte in Form persönlicher Gespräche zustande kamen, während dies aktuell
bei nicht einmal einem Zehntel der insgesamt über 6200 Kontakte der Fall
ist.
Der Landtag hat beschlossen, die Regierung zu beauftragen:
1. Für eine deutliche Verkürzung der Wartezeiten –
derzeit beträgt diese bis zu sechs Monate – bei der Inanspruchnahme von
Leistungen der SchuldnerInnenberatung Steiermark Sorge zu tragen.
2. Für die Erstellung eines Sozialhilfefolders Sorge zu
tragen, damit – im Sinne der Besprechung der Arbeitsgruppe
Sozialhilfeanwaltschaft vom 1. Juli 2009 lt. Protokoll – Betroffene in
verständlicher Sprache Erläuterungen über das Leistungsspektrum des
Sozialhilfegesetzes und die wichtigsten Schritte zur Geltendmachung von
Ansprüchen bekommen.
3. Durch Aufstockung des damit betrauten Personals eine
deutliche Verkürzung der Entscheidungsfristen über Berufungen gegen
Entscheidungen zum Sozialhilfegesetz zu erreichen.
4. Den Handlungsspielraum der Anwaltschaft für Menschen
mit Behinderung durch eine Aufstockung des für sie vorgesehenen Personals zu erhöhen.
Veröffentlicht: 15. Dezember 2009