Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Suchterkrankungen: Land streicht Zweckwidmung für Beratung und Therapie

Klimt-Weithaler (KPÖ): „Drittel der Einnahmen für Suchthilfe reservieren!“

Durch eine Gesetzesänderung wird ab 2016 die bisher bestehende Zweckwidmung von Einnahmen aus dem Glücksspiel für Therapie- und Beratungsangebote sowie Behindertenhilfe wegfallen. Auch Mittel für die Betreuung von Menschen mit Behinderung sind davon betroffen. Die KPÖ forderte in einem Antrag, die Zweckwidmung beizubehalten. Das wurde in der heutigen Landtagssitzung von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Eine Erhöhung der Mittel für Prävention und Therapie war eines der Versprechen der „Reformpartner“ vor der Einführung des neuen Glückspielgesetzes. Der Bedarf ist unbestritten: 60.000 Alkoholkranke und bis zu 80.000 direkt und (als Angehörige) indirekt von der Spielsucht Betroffene gibt es in der Steiermark. Die Steirische Gesellschaft für Suchtfragen (b.a.s.) musste bereits im Mai eine Kürzung ihrer Mittel um 10 Prozent hinnehmen. Direkte Folgen waren die Schließung der Beratungsstelle in Feldbach und eine Reduktion des Hilfsangebots in mehreren anderen Städten.

SPÖ, ÖVP und FPÖ haben im Sommer 2014 das liberalste Glücksspielgesetz Österreichs beschlossen. In der Steiermark können ab 2016 legal hunderttausende Euro pro Tag an Automaten verspielt werden. Im Gegenzug wurde unter anderem ein Ausbau der Therapieangebote versprochen, Investitionen in das Beratungs- und Hilfsangebot wurden in Aussicht gestellt. Finanziert werden sollten diese Leistungen aus den Glücksspiel-Einnahmen.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die am schnellsten zunehmende Suchtform ist die Spielsucht. Wer keine Therapie bekommt, wird über kurz oder lang von Sozialleistungen abhängig. Die sozialen Kosten sind bei weitem höher als die Einnahmen durch die Automaten. Wer die Spielsucht fördert, darf nicht gleichzeitig bei der Hilfe sparen!“

Die KPÖ tritt für einen Ausstieg der Steiermark aus dem Automatenglücksspiel nach Wiener Vorbild und eine Aufklärungskampagne für Jugendliche an steirischen Schulen ein. Dringend geboten ist auch eine Verschärfung der Regeln für sogenannte „Live“- oder Sportwetten und eine Werbeverbot für Glücksspiele.

Veröffentlicht: 20. Oktober 2015

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.