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Totenbeschau: Land hat Lösung seit 10 Jahren bewusst verschleppt

LAbg. Klimt-Weithaler: „Gut funktionierendes Modell wurde ohne brauchbare Alternative entsorgt“

Dass Verstorbene in der Steiermark oft tagelang keiner Totenbeschau unterzogen werden, ist ein schon lange bekannter Missstand. Die KPÖ hat im Landtag mehrfach darauf hingewiesen und sich für eine Neuregelung eingesetzt, die vor allem auf eine Attraktivierung der Aufgabe setzt. Eine Lösung wurde und wird von SPÖ und ÖVP verschleppt.

Bis 2003 waren die zuständigen Distriktsärztinnen und -ärzte beim Land angestellt und sollten danach durch Gemeindeärzte ersetzt werden. Dafür wurde am 25.3.2003 vom Landtag ein Gesetz beschlossen, das Gemeinden verpflichtete, für den Aufbau eines Gemeindesanitätsdienstes zu sorgen. Durch unattraktive Bedingungen ging dieses Konzept nicht auf. Die Folge: Aufgrund von Pensionierungen bei den Distriktsärztinnen und –ärzten – rund 150, nur halb so viele wie vor 2003, sind noch im Einsatz – verschärft sich das Problem von Jahr zu Jahr, da kaum jemand deren Aufgaben zu übernehmen bereit ist.

In Folge eines KPÖ-Antrags vom 30.9.2011 setzte der Landtag einen Unterausschuss ein, der noch keine Lösung vorlegen konnte. Unter dem Titel „Kollaps des Gemeindesanitätsdienstes“ brachte die KPÖ daraufhin eine Anfrage an Landesrätin Edlinger-Ploder ein. Darin sagte die Landesrätin im Wesentlichen, dass sie die Fragen nicht beantworten könne – wörtlich: „Die derzeitigen Kosten für die Gemeinden können nicht abgeschätzt werden. Ebenso wenig die Kosten für einen flächendeckende Versorgung vor Festlegung einer Versorgungsstruktur. Auch die Frage, ob schon jetzt höhere Tarife gezahlt werden, kann nur von den Gemeinden bzw. der Ärzteschaft beantwortet werden.“

Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag: „Nachdem der eingeschlagene Weg in eine Sackgasse geführt hat, muss endlich die Notbremse gezogen werden. Am zielführendsten wäre es, das Distriktsärztemodell wieder herzustellen. Jedenfalls muss eine Lösung gefunden werden, die die GemeindeärztInnen rechtlich absichert und eine faire Entlohnung gewährleistet.“

Die Kosten auf die Gemeinde abzuwälzen werde das Problem jedenfalls nicht lösen, so Klimt-Weithaler. „Aus Kostengründen wurde ein gut funktionierendes Modell abgeschafft, ohne eine funktionierende Alternative zu entwickeln.“

KPÖ-Antrag, Anfrage und Anfragebeantwortung

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2011

Einl.Zahl 783/1

eingebracht am 30.09.2011

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Gesundheit

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder, LH Mag. Franz Voves, LHStv. Hermann Schützenhöfer

Betreff:

Neuregelung des Gemeindesanitätsdienstes

Begründung:

Im Bezirk Liezen hat sich die Situation um die GemeindeärztInnen zugespitzt. In den vergangenen Tagen haben die Gemeindeärzte von Haus/Aich/Gössenberg, Schladming und Ramsau ihre Verträge per 31.12.2011 gekündigt.

 

Die Marktgemeinde Haus sieht nun die einzige Möglichkeit darin, in allen Belangen auf den Amtsarzt der Politischen Expositur Gröbming zu verweisen. Die Politische Expositur Gröbming hat aber schon in einem Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass der Amtsarzt der Politischen Expositur Gröbming für Aufgaben des

Gemeindesanitätsdienstes nicht zur Verfügung stehe. Amtshilfe durch den Amtsarzt könne nur in wenigen Ausnahmefällen geleistet werden, bei der Totenbeschau aber keinesfalls.

 

Ursprünglich waren die Aufgaben des Gemeindesanitätsdienstes zu aller Zufriedenheit von den DistriktsärztInnen erfüllt worden, die im Dienste des Landes standen. Dieses System wurde durch Erlassung des Stmk. Gemeindesanitätsdienstgesetzes 2003 zerschlagen. Die Gemeinden wurden verpflichtet, sich selbst um den Aufbau und die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes zu kümmern, der die Aufgaben der DistriktsärztInnen übernehmen soll.  

 

Das Land hat vor der Umstellung des Systems alle Warnungen in den Wind geschlagen. Nun zeigt sich, dass das neu eingeführte Gemeindesanitätsdienst-Modell zu großen Problemen führt. Es findet sich oft tagelang kein Gemeindearzt/ keine Gemeindeärztin, der/die Totenbeschau durchführt, was speziell in den Sommermonaten ein untragbarer Zustand ist. Auch für die zwangsweise Unterbringung gemäß § 8 Unterbringungsgesetz sind in erster Linie die GemeindeärztInnen zuständig und auch hier kommt es immer wieder zu schwierigen Situationen in den Gemeinden. Weitere Agenden des Gemeindesanitätsdienstes sind etwa Sachverständigenleistungen im Umweltbereich (Wasserproben) und gesetzlich vorgeschriebene Schuluntersuchungen.

 

Kein Arzt/keine Ärztin kann von der Gemeinde verpflichtet werden, für den Gemeindesanitätsdienst zur Verfügung zu stehen. Die Ablehnung der ÄrztInnen liegt vor allem in der Frage der zu übernehmenden Verantwortung begründet. Im Gegensatz zum DistriktsärztInnen-Modell ist für die GemeindeärztInnen nämlich die rechtliche Absicherung entfallen!

 

Das schon bestehende Problem wird sich, wenn nicht gegengesteuert wird, weiter massiv verschärfen. Derzeit bestehen ja noch mit etwa 200 DistriktsärztInnen Verträge. Diese Verträge laufen aber zunehmend aus. Das Land ist daher dringend aufgefordert, sich dem Problem endlich zu stellen. 

 

Nachdem nun offenkundig ist, dass der eingeschlagene Weg in die Sackgasse geführt hat, sollte die Notbremse gezogen werden. Am zielführendsten wäre es, das Distriktsärztemodell inhaltlich wieder herzustellen. Jedenfalls muss aber eine Lösung gefunden werden, die die GemeindeärztInnen rechtlich absichert und eine faire Entlohnung gewährleistet.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird dringend aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine tragfähige Lösung für die Aufgabenbereiche, rechtliche Absicherung und faire Entlohnung der GemeindeärztInnen herbeizuführen.

 

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

 

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2012

Einl.Zahl 1417/1

eingebracht am 07.08.2012

Schriftliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 66 GeoLT)

Regierungsmitglied: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Fragesteller: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Kollaps des Gemeindesanitätsdienstes

Begründung:

Ursprünglich waren die Aufgaben des Gemeindesanitätsdienstes zu aller Zufriedenheit von den DistriktsärztInnen erfüllt worden, die im Dienste des Landes standen. Dieses System wurde durch Erlassung des Stmk. Gemeindesanitätsdienstgesetzes 2003 zerschlagen. Die Gemeinden wurden verpflichtet, sich selbst um den Aufbau und die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes zu kümmern, der die Aufgaben der DistriktsärztInnen übernehmen sollte.

 

Das Land hat vor der Umstellung des Systems alle Warnungen in den Wind geschlagen. Nun zeigt sich, dass das neu eingeführte Gemeindesanitätsdienst-Modell zu großen Problemen führt. Es findet sich oft tagelang kein Gemeindearzt/ keine Gemeindeärztin, der/die Totenbeschau durchführt, was speziell in den Sommermonaten ein untragbarer Zustand ist.

 

Ein diesbezüglich von der KPÖ eingebrachter selbständiger Antrag vom 30.09.2011 wird bisher ohne Ergebnis im zuständigen Unterausschuss verhandelt.

 

Durch einen jüngst erschienenen Medienbericht vom 12. Juli 2012 wurde bekannt, dass ein ehemaliger Landtagsabgeordneter der ÖVP, der im obersteirischen Amering beheimatet ist, zu seinem Entsetzen nicht in der Lage war, für seine wenige Tage zuvor zuhause verstorbene Mutter eine Freigabe für die Bestattung zu erlangen, da der zuständige Distriktsarzt nicht verfügbar war. Weder diensthabende DistriktsärztInnen in Judenburg noch in Zeltweg waren der Darstellung des Medienberichtes zufolge bereit Hilfestellung zu leisten. Der ÖVP Politiker betonte im Interview: „ Wenn ich nicht als Politiker meine Kontakte gehabt hätte, wäre die Leiche meiner Mutter noch länger zu Hause gewesen.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Anfrage(n):

Was ist Ihrer Auffassung nach der Grund dafür, abgesehen von entsprechenden Empfehlungen der Ärztekammer, dass ÄrztInnen nicht gewillt sind, Verträge als GemeindeärztInnen einzugehen?

 

Wie gedenken Sie die bestehenden Bedingungen zu modifizieren, um eine Attraktiverung der Vertragsbedingungen zu erreichen?

 

Wie hoch sind die Kosten, die den Gemeinden derzeit für den Gemeindesanitätsdienst erwachsen?

 

Welche Kosten würden Gemeinden und Land eine flächendeckende Versorgung durch GemeindeärztInnen verursachen?

 

Stimmt die in einem diesbezgl. Schreiben des Städtebundes vom 12. Februar 2012 geäußerte Behauptung, dass die Gemeinden für ihre Leistungen (Totenbeschau, Schuluntersuchungen und Sachverständigentätigkeit) Beiträge bezahlen, die zum Teil jetzt schon über den in der Tarifverordnung festgesetzten Sätzen liegen?

 

Wieviele GemeindeärztInnen sind Ihrer Einschätzung nach notwendig, um eine flächendeckende Versorgung in ausreichendem Ausmaß zu gewährleisten?

 

Welche Kosten entstehen dem Land Steiermark derzeit für das auslaufende Distriktsärztemodell?

 

Wieviele DistriktsärztInnen sind derzeit noch tätig, und wo ist ihre territoriale Zuständigkeit weiterhin gegeben?

 

In welchen Gemeinden ist derzeit eine gemeindesanitätsdienstliche Versorgung durch vertraglich gebundene GemeindeärztInnen gegeben?

 

Welche Gemeinden werden im Moment weder von einer Distriktsärztin noch einer GemeindeärztIn nach neuem Modell betreut?

 

Gibt es einen Zeitplan für die Verhandlungen mit der Ärztekammer, von deren Ausgang anscheinend die Neuordnung des Gemeindesanitätsdienstes abhängt?

 

Wann ist mit einer Beseitigung der Mängel und Versorgungslücken beim Gemeindesanitätsdienst zu rechnen?

 

Sind VertreterInnen der Sozialversicherungen in die Verhandlungen über die Neuordnung der medizinische Grundversorgung durch den Gemeindesanitätsdienst eingebunden?

 

Waren die Gemeinden Haus, Aich, Gössenberg und Schladming sowie Ramsau in der Lage, nach der Kündigung der Verträge durch ihre GemeindeärztInnen per 31.12.2011, welche Auslöser für den selbständigen Antrag der KPÖ Einl.Zahl 783/1 waren, den Gemeindesanitätsdienst aufrechtzuerhalten?

 

In wie vielen Fällen kam es durch mangelnde Verfügbarkeit bzw. Versorgung mit GemeindeärztInnen oder DistriktsärztInnen zu Verzögerungen bei der Totenbeschau?

 

Wie lange waren in diesen Fällen die durch die Unterversorgung ausgelösten Verzögerungen?

 

Müssen Bürgerinnen und Bürger ohne politische Kontakte tatsächlich mit schlechteren Bedingungen rechnen, wenn sie Leistungen des Gemeindesanitätsdienstes in Anspruch nehmen?

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

 

 

 

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 1417/2

Schriftliche Anfragebeantwortung

Von: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

An: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Betreffend der schriftlichen Anfrage:

Einl.Zahl 1417/1, Kollaps des Gemeindesanitätsdienst

Antwort:

 

Prinzipiell sei angemerkt, dass die Fachabteilung für Gesundheit und Pflegemanagement nur sehr eingeschränkt in der Lage ist, die in der schriftlichen Anfrage aufgeworfenen Fragen zu beantworten.

Aus diesem Grund wird versucht die schriftliche Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Das Gesetz vom 25.3.2003 über den Gemeindesanitätsdienst verpflichtet die Gemeinden dort wo die Sanitätsdistrikte ausgelaufen sind, für den Aufbau und die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes zu sorgen. Das die Aufgaben und das Dienst- und Besoldungsrecht der noch bestehenden Distriktsärzte regelnde Gesetz vom 19.5.1976 liegt ebenso wie die diesbezügliche Abrechnung mit den Gemeinden in der Vollziehung der Personalabteilung.

Die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung sieht für die Abteilung 8 daher –sicherlich historisch gewachsen-  auch nur eine Zuständigkeit für die geographische Einteilung der Sanitätsdistrikte vor. Anknüpfungspunkte für eine Zuständigkeit der Fachabteilung für Gesundheit und Pflegemanagement für den Gemeindesanitätsdienst  bilden allenfalls verschiedene sanitätsrechtliche Regelungen wie z.B. das Leichenbestattungsgesetz.

Aus einer legistischen Zuständigkeit der Fachabteilung bzw. aus dem derzeitigen, im Wesentlichen auf frühere Verhandlungen beruhenden Wissensstand kann aber folgendes ausgeführt werden:

 

Nach unserer Auffassung wesentlich für den Unwillen der Ärzteschaft mit den Gemeinden zu kontrahieren ist der damit verbundene Eintritt in den öffentlichen Sanitätsdienst und die damit in weiterer Folge verbundene Verpflichtung, UBG-Untersuchungen durchzuführen.

 

Eine Attraktivierung der Vertragsbedingungen ist wohl nur mit Geld zu erreichen, entweder durch den Abschluss von Dienstverträgen (z.B. im Rahmen von Gemeindeverbänden) oder durch Aufnahme einer Bereitschaftskomponente in die Gemeindearzt-Entgeltverordnung.

Die derzeitigen Kosten für die Gemeinden können nicht abgeschätzt werden. Ebenso wenig die Kosten für einen flächendeckende Versorgung vor Festlegung einer Versorgungsstruktur.

Auch die Frage, ob schon jetzt höhere Tarife gezahlt werden, kann nur von den Gemeinden bzw. der Ärzteschaft beantwortet werden.

Die für eine Flächendeckung notwendige Zahl von GemeindeärztInnen hängt wesentlich von der Struktur ab (haupt- oder nebenberuflich?), bei einer nebenberuflichen Versorgung sollte mit den Teilnehmern im Bereitschaftsdienst das Auslangen gefunden werden.

Die Kosten und Zahl sowie territoriale Zuständigkeit der noch tätigen Distriktsärzte kann auf Grund der Ressortzuständigkeit nur von der Abteilung 5 sowie Abteilung 7 beantwortet werden. Ähnliches gilt für die Fragen in welchen Gemeinden eine vertraglich gebundene Versorgung stattfindet und welche Gemeinden überhaupt nicht versorgt sind.

Ob die Gemeinden Haus etc. in der Lage waren, den Gemeindesanitätsdienst aufrechtzuerhalten, kann nicht beurteilt werden, eindeutig ist jedoch, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet waren und sind.

Angesichts der dargestellten Verpflichtung der Gemeinden werden keine Listen über Verzögerungen bei der Totenbeschau geführt und erscheint dies auch nicht zielführend, da es auch in versorgten Gemeinden aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen kommen kann. Somit kann auch nicht gesagt werden, wie lange derartige Verzögerungen gedauert haben.

 

Grundsätzlich ist zur Frage der aktuellen Zahl von unversorgten Gemeinden anzuführen, dass derartige Probleme vereinzelt an die Fachabteilung herangetragen wurden, in weiterer Folge aber Mitteilungen über Problemlösungen ausbleiben, sodass ein aktueller Stand nicht abgeschätzt werden kann. Es kann auch nicht beurteilt werden, ob es sich in Einzelfällen tatsächlich um Probleme handelt oder nur um den Versuch beteiligter Personen und Institutionen, Druck im Hinblick auf eine Rücknahme des Gemeindesanitätsdienstes in den Verantwortungsbereich des Landes aufzubauen.

Wie zuletzt auch die Konferenz der LandesgesundheitsreferentInnen in Seefeld gezeigt hat, ist insbesondere das der Gesamtproblematik zumindest zum Teil zugrundeliegende Problem der UBG – Untersuchungen nicht auf die Steiermark beschränkt und erging dort das Ersuchen an den Bund um Mitwirkung bei der Bewältigung dieser Aufgabe, wobei vor allem die Einbeziehung von Spitalsärzten, die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche der Polizeiärzte sowie allenfalls eine diesbezügliche Ausweitung der Gesamtverträge der Sozialversicherungsträger angedacht wurde.

Veröffentlicht: 6. Juni 2013

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