Wir zahlen Eure Schulden nicht
Schuldenbewältigung: Aber richtig! Volksbegehren
Die österreichische Bevölkerung soll für die Krise der neoliberalen Wirtschaftspolitik aufkommen und dafür soziale Verschlechterunen in Kauf nehmen. Die Liste Europa anders hat ein Volksbegehren gestartet, das einen Ausweg aus dem Teufelskreis der Schulden vorzeigt.
Schuldenregime EU: Gefahr für den Frieden
Schulden streichen – Wir zahlen nicht für eure Krise
Die Schulden im Euro-Währungssystem führen nicht nur dazu, dass die Reichen noch reicher werden. Die Gefahr, dass die Finanzkrise zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führt, wächst. Aber auch das individuelle Leid, dass durch Privatverschuldung entsteht, muss bekämpft werden.
Seit 2008 ist die Krise des kapitalistischen Systems in einer Weise offensichtlich, die eine gesellschaftspolitische Alternative unumgänglich machen. Mit der Schuldenpolitik geht wirtschaftliche Abhängigkeit und Druck durch staatsgewaltliche Schuldeneintreiberei einher, die demokratischen Umgangsformen entgegenstehen.
Das Euro-System ist ein Gewaltsystem zur Durchsetzung imperialistischer Interessen der Banken und Konzerne. Sie wälzen die kapitalistische Krise auf die arbeitenden Menschen ab. Soziale Errungenschaften, die unter dem Eindruck des realsozialistischen Staatssystems geschaffen wurden, werden abgebaut, selbst Schlagworte wie „Soziale Marktwirtschaft” spielen im Raubtierkapitalismus des 21. Jahrhunderts keine Rolle mehr.
Viele europäische Völker verlieren unter dem Druck des deutsch-dominierten Euro-Systems Souveränität und Selbstbestimmung.
Dem naiven Glauben der Landesregierung, die Schuldenkrise würde sich durch braves Sparen lösen lassen, muss auf allen Ebenen entgegengewirkt werden. Wir wirken - etwa bei der kommenden EU-Parlamentswahl darauf hin, einen gerechten Ausgleich der staatlichen Schulden zu erzielen: Durch Tausch der Schulden für soziale Gerechtigkeit oder ökologisches Wirtschaften.
Im makroökonomischen Bereich setzen wir uns dafür ein, finanzkapitalistische Spekulationen weitgehend zurückzudrängen, vor allem in den Bereichen Daseinsvorsorge, Lebensmittel oder Wasser. Selbstverständlich sollte öffentlichen Stellen die Spekulation mit öffentlichen Geldern verboten werden.
- Wir setzen uns für ein Verbot von Finanzspekulation mit öffentlichen Budgets oder Wohnbaugeldern ein.
- Wir kämpfen bei eine amtliche Preisregelung für Güter die menschliche Grundbedürfnisse abdecken.
- Wir setzen und für Frieden, Neutralität und einen gerechten Ausgleich der Staatsschulden ein.
Individuelle Schulden
Die Hauptverlierer der Krise sind die arbeitenden Menschen, die die Lasten auf ihrem Rücken zu spüren bekommen: Teures Wohnen, hohe Preise, sinkende Löhnen und Pensionen, Abbau sozialer Sicherheiten ermöglichen den Banken und Konzernen weiterhin hohe Profite.
Um die Not zu lindern, die durch private Überschuldung entsteht tritt die KPÖ Steiermark verstärkt für folgende Maßnahmen ein:
1. Kürzere Verfahrensdauer für Privatkonkurse
2. Weg mit der Mindestquote für Privatkonkurse
3. Möglichkeit zum Zinsen- und Betreibungskostenstopp
4. Kein Schutz für zum Rechtsbruch verführende Gläubiger mehr
5. Erzwingung der Senkung von Inkassogebühren durch Änderung bundesgesetzlicher Regelungen
6. Ein einheitliches Existenzminimum, welches ausnahmslos nicht unterschritten werden darf
Erläuterung der Forderungen:
Zu 1.) Kürzere Verfahrensdauer für Privatkonkurse
Das Abschöpfungsverfahren ist die letzte Möglichkeit des Schuldners eine Restschuldbefreiung zu erlangen1. Er muss dafür allerdings in zumindest 7 Jahren 10% der Gesamtverbindlichkeiten leisten und ihm verbleibt stets das Existenzminimum oder weniger2. Für die Dauer von 7 Jahren in Armut leben zu müssen ist einfach inakzeptabel. Bei Verlust der zur Zahlung nötigen Einkommensquelle scheitert überdies das Verfahren und der Schuldner darf in den folgenden 20 Jahren keine Abschöpfung mehr beantragen3. Das Abschöpfungsverfahren sollte nach Scheitern einer außergerichtlichen Einigung nicht länger als 2 Jahre dauern.
Zu 2.) Weg mit der Mindestquote für Privatkonkurse
Restschuldbefreiung soll nach Abschluss des Abschöpfungsverfahrens ohne Mindestquote an Leistung durch den Schuldner eintreten. Ist das Abschöpfungsverfahren aus völliger Leistungsunfähigkeit des Schuldners aussichtslos, so ist durch das Gericht unmittelbar die Restschuldbefreiung auszusprechen. Da in Österreich etwa 1.000.000 Menschenarmutsgefährdet sind ist dies von besonderer Bedeutung4.
Etwa 800.000 Menschen leben in Österreich mit einem negativen Gesamtvermögen5. Regelmäßig fallen vorrangig Personen aus dieser Gruppe in absolute Armut. Für sie ist eine Mindestquote6 von 10% nicht leistbar. Ihnen wird durch die 10%-Hürde eine Entschuldung unmöglich gemacht. Zwar ist die Möglichkeit vorgesehen, dass bei geringfügiger Unterschreitung das Gericht nach Billigkeit die Restschuldbefreiung trotzdem aussprechen kann7, doch erfasst dies nur Fälle in denen immerhin fast 10% der offenen Verbindlichkeiten geleistet werden. Mit den Zinsen und Zinseszinsen steigt auch die Höhe der Geldforderung laufend an, wodurch die 10%-Hürde unerreichbar wird.
Zu 3.) Möglichkeit zum
Zinsen- und Betreibungskostenstopp
Schuldner sollen die Möglichkeit bekommen, durch Bescheinigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Zinsenstop für alle bestehenden Verbindlichkeiten zu erwirken. Dazu soll der Schuldner in die Edikt-Datei aufgenommen werden. Eine gesonderte Information an alle Gläubiger ergeht nicht.
Eine Person, welche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bescheinigen kann, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr fähig, künftig entstehende Zinsen ableisten zu können. Überdies dient der Eintrag in die Ediktdatei dem Schutz der Gläubiger. Der Eintrag, welcher zum Zinsenstopp führt, soll nur durch den betroffenen Schuldner veranlasst werden können.
Zu 4.) Kein Schutz für zum Rechtsbruch verführende Gläubiger mehr
Gläubiger, die einen Schuldner nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zur „Begünstigung eines Gläubigers“ verführen, sollen zukünftig, zumindest wie die Schuldner selbst, für diese Straftat zur Verantwortung gezogen werden. Das österreichische Strafrecht stellt den zum Rechtsbruch verführenden Gläubiger ausdrücklich straffrei 8. Was von den betroffenen Gläubigern in großen Umfang ausgenutzt wird, da sie auf andere Gläubiger keine Rücksicht nehmen und damit auch kein rechtliches Risiko eingehen. Überdies nutzen diese das Unwissen des Schuldners bezüglich der Strafbarkeit von Bevorzugung eines Gläubigers.
Zu 5.) Erzwingung der Senkung von Inkassogebühren durch Änderung bundesgesetzlicher Regelungen
Die Höchstsätze für Inkassovergütungen9 sind äußerst unverhältnismäßig.
Zu 6.) Ein einheitliches Existenzminimum, welches ausnahmslos nicht unterschritten werden darf
Ein menschenwürdiges Existenzminimum soll festgelegt werden. Es darf ausnahmslos nicht unterschritten werden und es muss Versorgungspflichten für Kinder und Angehörige in angemessener Weise berücksichtigen.
8401 Unterschriften werden für die Einleitung des Volksbegehrens benötigt
Haftungsboykott.at
Das Volksbegehren kann ab sofort in allen Gemeindeämtern, Rathäusern und Bezirkämtern unterschrieben werden.
Volksbegehren Unterschriftenliste
Flugblatt und Formular
Formular
Homepage der Initiative Haftungsboykott
Die Unterschriftenlisten können entweder direkt an die Intiative gesendet oder in einem der Bezirksbüros der KPÖ Steiermark abgegeben werden.
Veröffentlicht: 5. Mai 2014