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Wohnbauförderung am Ende: 2012 wurden nur 437 Wohnungen errichtet

LAbg. Murgg: SPÖ verhindert Zweckbindung der Wohnbaumittel

Bis zu 2740 neue Wohnungen wurden in den 1990ern noch jährlich aus Mitteln der steirischen Wohnbauförderung errichtet. 2006 waren es immerhin noch 1.865. Trotz der sich verschärfenden Situation am Wohnungsmarkt wurden durch die verfehlte Budgetpolitik von SPÖ und ÖVP 2012 nur noch 437 Wohnungen aus diesen Mitteln gebaut. Die Wohnbauförderung sei damit am Ende, bedauert KPÖ-LAbg. Werner Murgg.

Die gestiegene Nachfrage lässt die Wohnkosten noch deutlicher ansteigen. In den letzten Jahren sind Mieten doppelt so stark gestiegen wie Inflation und Löhne. Die nun von der Bundes-SPÖ geforderte Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbaumittel wird in der Steiermark gerade von der SPÖ boykottiert. Ein entsprechender KPÖ-Antrag im Grazer Gemeinderat wurde von allen Parteien unterstützt – nur die SPÖ stimmte dagegen.

Dem Landtag liegt seit 14.6.2012 ein Antrag der KPÖ auf landesgesetzliche Zweckbindung der Wohnbaufördergelder vor. Dieser Antrag wurde inhaltlich bis heute nicht behandelt, sondern in den Unterausschuss „Budgetsanierung“ abgeschoben. Dessen Vorsitzender ist SPÖ-LAbg. Hannes Schwarz.

LAbg. Murgg fordert LAbg. Schwarz auf, den Antrag endlich behandeln zu lassen. „Die SPÖ hätte die Gelegenheit, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Anstatt die Zweckbindung wenigstens zu diskutieren, tut die SPÖ alles, um sie zu verhindern. Offenbar handelt es sich beim SPÖ-Vorstoß auf Bundesebene nur um Wahlkampfrhetorik.“

Antrag der KPÖ vom Juni 2012

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2012

Einl.Zahl 1338/1

eingebracht am 14.06.2012

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Gemeinden

Regierungsmitglied(er): LR Johann Seitinger

Betreff:

Landesgesetzliche Zweckbindung der Wohnbauförderung

Begründung:

Die Stadt Graz wendete sich jüngst im Petionsweg an den Landtag und den Bundesgesetzgeber, um erneut auf die zunehmend beunruhigende Entwicklung hinzuweisen, welche durch die jahrelange Zweckentfremdung von Mitteln der Wohnbauförderung zur Finanzierung des Landesbudgets ausgelöst wurde. Die Zahl der jährlich mit Förderungsmitteln errichteten Wohnungen ist stark rückläufig, in absoluten Zahlen kam es hierbei in den letzten Jahren zu einer Reduktion von 2.500 geförderten Wohneinheiten auf 1.400 Wohneinheiten pro Jahr. In absehbarer Zeit wird es vor allem auch deshalb es zu wenige leistbare Wohnungen geben.

Die EinwohnInnenzahl im Ballungsraum Graz steigt kontinuierlich und rasch, ebenso wie der Mietzins auf dem freien Wohnungsmarkt.

Dies ist für ein großes Segment der Bevölkerung in ökonomisch schwierigen Zeiten eine hochproblematische Situation, insbesondere da im Gefolge des zuletzt beschlossenen Doppelbudgets auch eine Kürzung der Wohnbeihilfe erfolgte.

Die Stadt Graz argumentiert in ihrer Petition daher folgerichtig, dass eine Forcierung des geförderten Wohnbaus ein daher ein dringendes Gebot der Stunde ist.

Die Regierungsparteien teilten diese Einschätzung bis vor Kurzem, oder waren jedenfalls nicht in der Lage die oben skizzierte Argumentation zu entkräften. Dies erschließt sich zumindest daraus, dass sie nicht verlegen waren diesbezügliche Lippenbekenntnisse sogar in Landtagsbeschlüsse zu gießen, wie jener, den der Landtag Steiermark noch am 9.2.2010 einstimmig fasste und den folgenden Wortlaut aufwies:

„Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung heranzutreten, die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder verbindlich zu normieren.“

Ein diesbezügliches Schreiben an Bundeskanzler Werner Fayman wurde unter Hinweis darauf, dass die Wiedereinführung der Zweckwidmung ein anachronistischer Eingriff des Bundes in die Budgethoheit untergeordneter Gebietskörperschaften wäre, abschlägig beantwortet.

Nichts allerdings hindert das Land im Rahmen eben jener Budgethoheit und seiner legislativen Kompetenzen eine Landesgesetzliche Verpflichtung zur widmungsgemäßen Verwendung der Wohnbauförderungsmittel zu schaffen. Nichts läge allerdings der Landesregierung ferner, als dieser von vielen Seiten vorgebrachten Forderung näherzutreten. Ganz im Gegenteil: Mit der zum letzten Jahreswechsel erfolgten Neuregelung des Steiermärkischen Landes-Forderungsverkaufs-Gesetzes 2002 wurde die Grundlage für die Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Forderungen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen zur Teilfinanzierung der Landeshaushalte 2011 und 2012 geschaffen. Die Plünderung des Wohnbaufördertopfes wird also ungebremst fortgesetzt. 

Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag der SPÖ Fraktion aus der letzten Session der XV Gesetzgebungsperiode begründet konzise was stattdessen das Gebot der Stunde wäre:

„Generell und auch für den wahrscheinlichen Fall, dass die Aufforderung an die Bundesregierung, die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder einzuführen, wieder einmal nicht fruchten sollte, muss diese Zweckbindung landesgesetzlich verankert werden, um das sozial- und wirtschafts- und umweltpolitische Instrument der Wohnbauförderung in Krisenzeiten und in Zeiten knapper öffentlicher Budgets nicht zu gefährden.“

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag unverzüglich eine Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes vorzulegen, mit der die Zweckbindung der vom Bund zur Verfügung gestellten Wohnbaumittel für den sozialen Wohnbau landesgesetzlich verankert wird, um das sozial- und wirtschafts- und umweltpolitische Instrument der Wohnbauförderung in Krisenzeiten und in Zeiten knapper öffentlicher Budgets nicht zu gefährden.

 

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Veröffentlicht: 10. April 2013

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