KPÖ: Wohnunterstützung nach sieben Jahren endlich überarbeiten!
Die Wohnunterstützung ist eine unerlässliche Hilfe für Steirer:innen mit geringen Einkommen, die die immer weiter steigenden Wohnkosten nicht mehr stemmen können. Leider wird diese zentrale Sozialleistungen des Landes diesem Zweck längst nicht mehr gerecht. „In unseren Sozialberatungen stellen wir immer wieder fest: Die Beitragshöhe ist einfach zu gering bemessen, um wirklich zu helfen. Die Einkommensgrenzen sind außerdem so niedrig angesetzt, dass viele trotz Bedarf nicht anspruchsberechtigt sind. Die Wohnunterstützung gehört nach sieben Jahren einmal grundsätzlich überarbeitet“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.
Einen entsprechenden Antrag der KPÖ im heutigen Landtag, die Wohnunterstützung im Sinne einer Ausweitung und Anhebung zu novellieren, fand heute allerdings keine Mehrheit, ÖVP und SPÖ stimmten dagegen. Das ist insofern wenig verwunderlich, da die Landesregierung für 2024 keinen Cent mehr Budget als 2022 und 2023 für die Wohnunterstützung eingestellt hat. Geschlagen gibt sich die KPÖ jedoch nicht – im Gegenteil: „Wir werden hartnäckig bleiben, weil Wohnen ein Grundbedürfnis ist, das die Leute einfach nicht in ihrer finanziellen Existenz gefährden darf. Wir sammeln seit Monaten Unterschriften für unsere Wohnpetition, die auch Verbesserungen bei der Wohnunterstützung fordert, und erhalten dafür auf der Straße viel Zuspruch. Gemeinsam mit der Bevölkerung werden wir den Druck auf die Landesregierung erhöhen, damit den Plakatkampagnen endlich tatsächliche Maßnahmen für leistbares Wohnen folgen“, so Claudia Klimt-Weithaler weiter.
Ein genauerer Blick auf die Wohnunterstützung
Wo die Missstände bei der Wohnunterstützung liegen, hat ein kürzlich vorgelegter Prüfbericht des Landesrechnungshofs detailliert aufgezeigt. Die Kernaussage: Im Prüfzeitraum 2017 bis 2022 ist die Anzahl der Bezieher:innen um 26 Prozent und die durchschnittliche Bezugshöhe und 15 Prozent gesunken – obwohl die Wohnkosten im selben Zeitraum um 27 Prozent angestiegen sind. Die Ausgabenersparnis des Landes für die Wohnunterstützung betrug in diesem Zeitraum 28 Prozent. „Man muss keine Mathematikerin sein, um festzustellen, dass diese Rechnung unmöglich aufgeht. Was die Landesregierung da betrieben hat, ist Sozialabbau durch die Hintertür“, so Claudia Klimt-Weithaler.
Fakt ist nämlich: Die maximale Bezugshöhe für einen Einzelhaushalt beträgt nach der „Erhöhung“ im heurigen Jahr aktuell 171,60 Euro. 2006, als die Wohnbeihilfe damals eingeführt wurde, waren es 183 Euro! Hätte das Land in den letzten 17 Jahren jährlich valorisiert, wären es mittlerweile 288,30 Euro. Berücksichtigt man, dass die Wohnkosten noch stärker als die allgemeine Inflation gestiegen sind, wird offensichtlich, warum an einer Novellierung der Wohnunterstützung kein Weg vorbeiführen wird – auch, wenn es die Landesregierung noch nicht wahrhaben will.
Veröffentlicht: 14. Dezember 2023