Zumindest den Status Quo aufrechterhalten

Daniela Katzensteiner, Mitglied der KPÖ-Bezirksleitung Graz, zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Vor gut einem Jahr stimmten die IrInnen mehrheitlich mit ja zum Schwangerschaftsabbruch. Eines der strengsten Abtreibungsverbote wurde gekippt. In anderen Ländern hingegen kommt es in jüngster Zeit wieder zu Verschärfungen bezüglich des Rechts auf Abtreibung.

Auch in Österreich wird seit einigen Monaten wieder über das Thema diskutiert. Seit 1975 ist die Möglichkeit einer Abtreibung bei einer ungewollten Schwangerschaft über die sogenannte Fristenlösung möglich. Sie besagt, dass in Österreich Schwangerschaftsabbrüche innerhalb einer 3-monatigen Frist ab Beginn der Schwangerschaft straffrei durchgeführt werden können. Ein Schwangerschaftsabbruch ist zwar nicht legal, er wird allerdings innerhalb dieser Frist nicht strafrechtlich verfolgt. Eine verpflichtende Beratung vorab ist ebenso wenig vorgesehen, wie bestimmte Restriktionen, wie beispielsweise eine Wartefrist (Deutschland drei Tage, Frankreich sieben Tage) zwischen der ersten Beratung und der Durchführung des Abbruchs. Dies hat den Vorteil, dass Beratung und Begleitung sehr individuell auf die jeweilige Betroffene abgestimmt werden können.

Neben diesem positiven Aspekt und der Tatsache, dass es im Vergleich zu anderen Ländern, überhaupt möglich ist, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, ist allerdings zu kritisieren, dass die GesetzgeberInnen noch immer nicht Schwangerschaftsabbrüche während der gegebenen Frist legalisieren. Den betroffenen Frauen haftet so doch irgendwie ein illegales Verhalten an. Ebenso fehlen konkrete Bestimmungen zur Durchführung, was zur Folge hat, dass es außerhalb von Wien nur wenige ÄrztInnen und Krankenhäuser gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es kann deshalb für Frauen sehr schwierig sein, überhaupt einen Arzt dafür zu finden. Es gibt auch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, was dazu führt, dass die Möglichkeit eine Abtreibung vornehmen zu lassen, von den ökonomischen Möglichkeiten der Betroffenen abhängt und somit stark sozial selektiv wirkt.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer Abtreibung zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind körperlich oder geistig schwer behindert ist und/oder bei Auftreten einer schweren körperlichen oder geistigen Schädigung der Mutter aufgrund der Schwangerschaft.

Unter dem Namen „Fairändern“ hat in den letzten Monaten eine Initiative von sich reden gemacht, die eine Petition, betreffend der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, ins Leben gerufen hat. Diese fordert unter anderem ein Verbot der Möglichkeit von Spätabtreibungen aufgrund zu erwartender schwerer körperlich und/oder geistiger Behinderungen des Kindes.

Nun mag es im ersten Moment von einem allgemein moralischen Standpunkt aus, verständlich sein, es nicht gutzuheißen, ein Kind mit Begründung einer zu erwartenden Behinderung abzutreiben. Entgegen dem oft vorgebrachten Argument, diese Regelung würde dazu führen, dass leichtfertig Föten mit zu erwartender Behinderung abgetrieben werden, wird in jedem betreffenden Fall sehr genau abgewogen und eine aus Experten bestehende Ethikkommission einberufen, welche ihr Urteil abgibt. Wie der Leiter der gynäkologischen Abteilung des Wiener LKH in einer Diskussionssendung im ORF versichert hat, würde eine Zustimmung zu einem Spätabbruch im Falle von beispielsweise Trisomie 21 niemals erteilt werden.

Ohnehin ist es mehr als fraglich, inwiefern ein derartiges Verbot den von den Initiatorinnen gewünschten Effekt erzielen würde. Verbote bewirken oftmals nicht die Lösung eines Problems, sondern verlagern diese nur und erschweren die Situation für die Betroffenen. Ein Verbot von Spätabtreibungen in bestimmten Fällen, würden diese im Großen und Ganzen nicht verhindern. Vielmehr würden betroffene Frauen weiter in die Illegalität gedrängt und gefährdeten somit unter Umständen ihr eigenes Leben. Ohnehin könnten es sich wohlhabendere Frauen leisten, im Falle eines Verbotes, Spätabtreibungen im Ausland durchführen zu lassen. Generell würde es aber für ökonomisch besser gestellte Familien einfacher sein, ein Kind mit Schwerstbehinderung zu betreuen, als dies für ökonomisch schlechter gestellte Familien möglich wäre. Das bedeutet, dass ein derartiges Verbot unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen ebenfalls sozial selektiv wirkt.

Das Recht auf Abtreibung wurde im Sinne der Selbstbestimmung über den eigenen Körper von Frauen erkämpft. Gerade in Zeiten wo in Irland Schwangerschaftsabbrüche erst vor gut einem Jahr legalisiert worden sind, es aber in anderen Ländern, wieder zu Verschärfungen bei Abtreibungsgesetzen kommt, wäre es ein fatales Zeichen, würden wir dahingehend wieder einen Rückschritt machen. Wenn man sich vor Augen führt, dass ein Gutteil der UnterstützerInnen der Initiative aus ÖVP, FPÖ und Kirchenkreisen kommt, sollten linke Kräfte um so mehr auf der Hut sein und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen verteidigen, da auch immer die Gefahr besteht, dass wenn ein kleiner Dominostein fällt, irgendwann das ganze Gebilde kippt. Denn auch wenn es an der bestehenden Regelung einige Kritikpunkte gibt, ist jeder Rückschritt abzulehnen.

Daniela Katzensteiner, Mitglied der KPÖ-Bezirksleitung Graz
 

Veröffentlicht: 5. Februar 2020