Landtagssitzung 17. Mai 2011

Die Studienkarte des Verkehrsverbundes im Lichte anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Steiermark

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung nur durch KPÖ und Grüne)

Der vorliegende EU-Vierteljahresbericht führt unter den anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Steiermark auch das Vertragsverletzungsverfahren 06/4971 an, dessen Gegenstand die Gestaltung der Fahrpreise öffentlicher Verkehrsmittel für Studierende ist. Die Kommission hat gegen die von Seiten der KPÖ seit langem kritisierte Knüpfung der Ermäßigungen für Studierende an den Bezug der Familienbeihilfe Beschwerde erhoben.

Während die KPÖ  ihre Kritik an der bestehenden Regelung mit der vollkommene Missachtung der demographischen Zusammensetzung der österreichischen Studierendenpopulation und die mangelnde Rücksichtnahme auf sozial schwache Studierende begründete, machte die EU-Kommission den angeblichen Verstoß  gegen das Gleichbehandlungsgebot der Richtlinie 2004/38/EG bzw. gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV zur Grundlage ihrer Beschwerde.

In der vergangenen Periode wurde außerdem durch die vom Bundesgesetzgeber jüngst beschlossene Auszahlung der Familienbeihilfe nur mehr bis zum 24. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr), auch eine massive Verschlechterung beim Bezug der Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark ausgelöst, da durch die Knüpfung des Bezuges der Studienkarte an den Bezug der Familienbeihilfe der BezieherInnenkreis massiv eingeschränkt wurde. 

Es ist zu erwarten, dass dieses Verfahren zugunsten der Kommission ausgehen, und die Knüpfung an den Bezug der Familienbeihilfe fallen, und damit bestehende Regelung ohnehin bald einer Neuordnung bedarf.

Darüberhinaus wurde auf Initiative der KPÖ mit dem Landtagsbeschluss Nr. 1826 aus der 58. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 19. Januar 2010 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob eine Finanzierungsvariante existiert, die einen Wegfall der Familienbeihilfe als Zugangsvoraussetzung zur Studienkarte ermöglicht.
Bereits zuvor, wurde in der selben Gesetzgebungsperiode der Beschluss des Landtages Nr. 473 vom 16.01.2007 gefasst, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde den Anspruch auf die Studienkarte vom Bezug der Familienbeihilfe zu entkoppeln.

Die Landesregierung blieb allerdings in Bezug auf die Umsetzung dieser Beschlüsse des Landtages, in Kenntnis des ungünstigen Verfahrensverlaufes, untätig.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,  durch Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund und die Bereitstellung ausreichender Mittel  zu veranlassen, dass der Anspruch auf die Studienkarte vom Bezug der Familienbeihilfe entkoppelt wird und ihr Bezug bis zum Ende des 26. Lebensjahres möglich ist.

Schönheitsoperationen an Landeskrankenhäusern

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, FPÖ, Grüne)

Der vorliegende RSG sieht tiefgreifende Einschnitte im Gesundheitsbereich vor. MitarbeiterInnen werden eingespart, Spitäler und Abteilungen geschlossen. Schon jetzt gibt es wochenlange Wartezeiten bei geplanten (medizinsch notwendigen) Operationen; oft werden diese dann auch noch kurzfristig abgesagt, weil die notwendigen Betten im Intensivbereich zu knapp bemessen sind.

Gleichzeitig soll es aber PrivatpatientInnen möglich sein, medizinisch nicht nötige Schönheitsoperationen an den LKH durchführen zu lassen. Das diesbezügliche Angebot soll, so ist es Medienberichten zu entnehmen, an den Landeskrankenhäusern spürbar erweitert werden. Von Augenbrauenlifting über Lipofilling ("Aufspritzen") bis zu Oberschenkellifting ist in Zukunft in den öffentlichen Spitälern alles möglich.

Die Schönheitsoperationen sollen laut Landesrätin Edlinger-Ploder das Budget der Kages aufbessern. Gleichzeitig wird aber die ohnehin schon unerträgliche Überlastung der Spitäler, vor allem der Chirurgie am LKH Graz, weiter vorangetrieben.  

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass medizinisch nicht induzierte Schönheitsoperationen an den Landeskrankenhäusern nicht durchgeführt werden.

 

Veröffentlicht: 17. Mai 2011

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