Landtagssitzung 9. Juni 2009
Initiativen der KPÖ
KAGes-Finanzierung
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2009
Einl.Zahl 2995/1
eingebracht am 04.06.2009
Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)
Regierungsmitglieder: LR Dr.
Christian Buchman, LR Mag. Helmut Hirt
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg
Fraktion(en): KPÖ
Betreff:
KAGes Finanzierung
Begründung:
Im Dezember 2008 hat der Landtag Steiermark einen
weitreichenden Beschluss gefasst: Die im Besitz des Landes befindlichen
Krankenhausliegenschaften (Grundstücke samt Gebäuden) wurden an die KAGes
übertragen. Ziel dieser Transaktion war ein vorgesehener Verkauf dieser
Liegenschaften seitens der KAGes an eine zu gründende Immobiliengesellschaft.
Als Kaufpreis wurden 1,2 Milliarden Euro ins Auge gefasst. Für die zur
Aufbringung der Kaufsumme notwendige Kreditaufnahme sollte das Land Steiermark
die Haftung übernehmen. Ein weiterer Landtagsbeschluss betraf die Verwendung der
durch den Verkauf erzielten Mittel: Ein Teil davon war für die Betriebsabgänge
der KAGes der Jahre 2009 und 2010 vorgesehen, der Rest für Investitionen in die
Projekte LKH Graz 2020 und LKH Leoben 2020. Diese Vorgangsweise scheint nun
abgesagt worden zu sein, wie Medienberichten der letzten Zeit zu entnehmen war.
Auf Grund der mit der Wirtschaftskrise einhergehenden „Kreditklemme“ waren
Banken offenbar trotz Landeshaftung nicht bereit, Kredite in derartiger Höhe zu
gewähren. Als Alternative soll nun eine Anleihe in selber Höhe aufgelegt werden.
Für die nun offenbar gewählte Finanzierungsvariante existiert bisher kein
Landtagsbeschluss.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche
Anfrage:
1. Was bedeutet das in den Medien kolportierte Vorhaben,
eine Anleihe des Landes Steiermark im Umfang von 1,2 Milliarden Euro zu begeben
im Hinblick auf die Landtagsbeschlüsse Nr. 1333 und Nr. 1332, mit der der
Landtag die Übertragung der Krankenhausimmobilien an die KAGes und die sich
daraus ergebenden Änderungen der Finanzierungsvereinbarung beschlossen
wurden?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Abbruch der so
genannten Sale-And-Lease-Back-Maßnahme und das Auflegen der Anleihen?
3. Ist dazu eine Reassumierung der in der Budgetsitzung des
Landtages im Dezember 2008 gefassten Beschlüsse notwendig?
4. War nicht bereits in der Planungsphase der Übertragung
der Krankenhausimmobilien an die KAGes absehbar, dass es aufgrund der
schwierigen wirtschaftlichen Lage und der allerorts gefürchteten „Kreditklemme“
für die zu diesem Zweck gegründete Tochterfirma der KAGes nicht möglich sein
würde, den Kaufpreis für die Immobilien über Kredite zu finanzieren?
5. Zu welchem Zeitpunkt war das Scheitern des ursprünglich
geplanten sogenannten KAGes-Deals absehbar?
6. Wann wurde von Seiten ihres Ressorts mit den
Vorbereitungen für die Emittierung von Anleihen begonnen?
7. Warum wurde der Landtag lediglich durch eine
Zeitungsnotiz von diesen Vorgängen und dem entsprechenden Regierungsbeschluss
informiert?
8. Wie groß waren die Kosten, die dem Land Steiermark und
der KAGes für die Vorbereitung der jetzt gescheiterten
Sale-And-Lease-Back-Maßnahme an Beraterkosten, Gebühren usf. erwachsen
sind?
9. Welche begleitenden Kosten werden dem Land Steiermark für
die Mittelaufbringung durch Anleihen erwachsen?
10. Entsprechen die in der Begründung des
Landtagsbeschlusses Nr. 1333 und den begleitenden Unterlagen ermittelten Summen
für den Verkehrswert der Liegenschaften tatsächlich deren aktuellen
Marktwert?
11. Ist die unrealistisch hohe Bewertung der an die KAGes
übertragenen Krankenhausimmobilien ein Grund dafür, dass das ursprünglich
geplante Geschäft gescheitert ist?
12. Wird die Übertragung der Liegenschaften an die KAGes im
Wert von angeblich rund 1,2 Milliarden EURO rückgängig gemacht?
13. Falls nicht: Werden die der KAGes überantworteten
Immobilien wie geplant in eine Subgesellschaft ausgelagert oder verbleiben sie
direkt im Eigentum der KAGes?
14. Wird das Land Steiermark selbst als Emittent der
Anleihen auftreten, oder wird die KAGes sie herausgeben und das Land Steiermark
für sie haften?
15. Welche Laufzeit sollen die Anleihen haben?
16. Aus welchen Mitteln sollen am Ende der Laufzeit der
Anleihen die Forderungen ihrer InhaberInnen bedient werden, und welche
Auswirkungen wird dies auf das Landesbudget haben?
17. Dienen die Krankenhausliegenschaften als Sicherstellung
der Anleihe?
18. Falls Ja: Könnte in einem Worst-Case-Szenario der
Verlust der Liegenschaften an die Zeichner der Anleihe drohen?
19. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Vorgangsweise
(Anleihen statt Kredite) beim so genannten KAGes-Deal auf das Defizit des Landes
nach Maastricht?
20. Worauf stützen sie die Annahme, dass die Begebung von
Anleihen in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage auf dem Finanzmarkt größerer
Erfolg beschert sein wird als der gescheiterte Versuch der Aufnahme von
Krediten?
21. Was sind die Konsequenzen, wenn die Anleihen nicht in
ausreichendem Maß nachgefragt werden?
22. Was sind die diesbezüglichen Pläne der Landesregierung,
wenn der oben geschilderte Fall auftritt?
23. Wie wird ihrer Auffassung nach der KAGes-Abgang der
Jahre 2011 ff. finanziert werden?
24. Wie beurteilen sie die Tatsache, dass die öffentliche
Hand bereit ist, den heimischen Bankensektor mit dreistelligen
Milliardenbeträgen aus öffentlichen Geldern zu stützen, umgekehrt aber dieselben
Banken dem öffentlichen Sektor Kredite zur Finanzierung seiner Aufgaben
verweigern?
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Durchführung einer Aufklärungskampagne gegen Spielsucht an den steirischen Schulen
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2007
Einl.Zahl 1493/1
eingebracht am 30.08.2007
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Ernest
Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss:
Bildung
Regierungsmitglied(er): LR Dr.
Bettina Vollath
Betreff:
Durchführung einer Aufklärungskampagne gegen Spielsucht an
den steirischen Schulen
Begründung:
Die Zahl der Spielsüchtigen nimmt in Österreich immer mehr
zu. Bereits 3 bis 4 Prozent der erwachsenen ÖsterreicherInnen zeigen ein
problematisches Spielverhalten. Folgen der Spielsucht sind in vielen Fällen die
Anhäufung von Schulden bis hin zum totalen Existenz-Verlust.
Diese Entwicklung macht auch vor unseren Kindern und
Jugendlichen nicht halt. Laut Information aus dem Anton-Proksch-Institut in Wien
liegt das Einstiegsalter bei 45 Prozent der Spielsüchtigen bereits unter 18
Jahren! Die Folgen der Spielsucht sind den Jugendlichen kaum bewusst.
Mit dem immer größer werdenden Angebot an
Geldspielautomaten, Online-Spielen, Rubbellosen usw. wird auch das Risiko für
Jugendliche, mit dem Glücksspiel in Berührung zu kommen, immer größer. Daher ist
es wichtig, bereits die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen aufzuklären
und sie so vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen.
In anderen Risikobereichen, wie Drogen, Aids, Alkohol,
sexueller Missbrauch, fanden und finden an den Schulen immer wieder äußerst
erfolgreiche Informationskampagnen statt. Ein solches Projekt ist auch in Bezug
auf die Gefahr der Spielsucht notwendig.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Kampagne
zur Aufklärung über die Gefahren des Glücksspiels auszuarbeiten und den Schulen
anzubieten.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Jugendbezogene Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsmarktpolitik
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2008
Einl.Zahl 2564/1
eingebracht am 20.11.2008
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Ernest
Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher, Mag. Edith Zitz,
Markus Zelisko, Johannes Schwarz
Fraktion(en): KPÖ (Grüne,
SPÖ)
Zuständiger Ausschuss:
Soziales
Regierungsmitglied(er): LHStv. Dr.
Kurt Flecker, LR Dr. Christian Buchmann
Betreff:
Jugendbezogene Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung
und der Arbeitsmarktpolitik
Begründung:
Der Jugendlandtag 2008 hat sich intensiv mit dem
Themenbereich Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Den Jugendlichen war es dabei ein
Anliegen, dass Anreize für Unternehmen geschaffen werden, sozial gerecht zu
handeln und für ihre MitarbeiterInnen ein gesünderes, angenehmeres und
produktiveres Arbeitsumfeld zu schaffen. Auch auf den vermehrten Bedarf von
Praktikumsstellen wurde von den Jugendlichen in ihren Thesen hingewiesen.
Im Schnittpunkt zwischen den Themenbereichen Arbeitsmarkt
und Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, entstand eine rege Diskussion
der beteiligten Jugendlichen über die ungleiche Bezahlung von Frauen und
Männern für die gleiche Arbeit, die Konzentration von Frauen auf einige wenige
Lehrberufe, und die Schwierigkeit, von Männern dominierte Bereiche des
Arbeitsmarktes aufzubrechen. Den von den Jugendlichen in diesen Handlungsfeldern
entwickelten Überlegungen sollte Rechnung getragen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert:
1. zu prüfen ob im Steiermärkische
Wirtschaftsförderungsgesetzes 2001 die Chancengleichheit zwischen Frauen und
Männern am Arbeitsmarkt, insbesondere die gleiche Bezahlung für gleichwertige
Arbeit, ausreichend verankert ist, und gegebenenfalls eine Novelle
vorzulegen, durch die dieses zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische
Anliegen in den Zielkatalog im §1 des Gesetzes aufgenommen wird,
2. dafür Sorge zu tragen, dass die Förderprogramme der
Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH im Lehrlingsbereich (z.B.
Triality) darauf hinwirken, dass vermehrt junge Frauen und Mädchen in atypische
Lehrberufe einsteigen,
3. die Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung
dahingehend zu überarbeiten, dass Maßnahmen der Unternehmen zur Verbesserung der
Gesundheit, der Sicherheit, und des Wohlbefindes der MitarbeiterInnen ebenfalls
gefördert werden,
4. in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer und anderen
einschlägigen Interessenvertretungen auf eine systematische Verbesserung des
Angebotes an Praktika in steirischen Unternehmen hinzuwirken, und eine im
Internet zugängliche Plattform zu entwickeln, auf denen Jugendliche in
transparenter und niederschwelliger Form über diesbezügliche Angebote informiert
werden können.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Markus Zelisko eh., Johannes Schwarz eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Markus Zelisko eh., Johannes Schwarz eh.
Veröffentlicht: 18. Juni 2009