Landtagssitzung 9. Juni 2009

Initiativen der KPÖ

 

KAGes-Finanzierung

Landtag Steiermark
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2009
 
Einl.Zahl 2995/1
eingebracht am 04.06.2009
Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)
Regierungsmitglieder: LR Dr. Christian Buchman, LR Mag. Helmut Hirt
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg
Fraktion(en): KPÖ
Betreff:
KAGes Finanzierung
Begründung:

Im Dezember 2008 hat der Landtag Steiermark einen weitreichenden Beschluss gefasst: Die im Besitz des Landes befindlichen Krankenhausliegenschaften (Grundstücke samt Gebäuden) wurden an die KAGes übertragen. Ziel dieser Transaktion war ein vorgesehener Verkauf dieser Liegenschaften seitens der KAGes an eine zu gründende Immobiliengesellschaft. Als Kaufpreis wurden 1,2 Milliarden Euro ins Auge gefasst. Für die zur Aufbringung der Kaufsumme notwendige Kreditaufnahme sollte das Land Steiermark die Haftung übernehmen. Ein weiterer Landtagsbeschluss betraf die Verwendung der durch den Verkauf erzielten Mittel: Ein Teil davon war für die Betriebsabgänge der KAGes der Jahre 2009 und 2010 vorgesehen, der Rest für Investitionen in die Projekte LKH Graz 2020 und LKH Leoben 2020. Diese Vorgangsweise scheint nun abgesagt worden zu sein, wie Medienberichten der letzten Zeit zu entnehmen war. Auf Grund der mit der Wirtschaftskrise einhergehenden „Kreditklemme“ waren Banken offenbar trotz Landeshaftung nicht bereit, Kredite in derartiger Höhe zu gewähren. Als Alternative soll nun eine Anleihe in selber Höhe aufgelegt werden. Für die nun offenbar gewählte Finanzierungsvariante existiert bisher kein Landtagsbeschluss.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
1. Was bedeutet das in den Medien kolportierte Vorhaben, eine Anleihe des Landes Steiermark im Umfang von 1,2 Milliarden Euro zu begeben im Hinblick auf die Landtagsbeschlüsse Nr. 1333 und Nr. 1332, mit der der Landtag die Übertragung der Krankenhausimmobilien an die KAGes und die sich daraus ergebenden Änderungen der Finanzierungsvereinbarung beschlossen wurden?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Abbruch der so genannten Sale-And-Lease-Back-Maßnahme und das Auflegen der Anleihen?

3. Ist dazu eine Reassumierung der in der Budgetsitzung des Landtages im Dezember 2008 gefassten Beschlüsse notwendig?

4. War nicht bereits in der Planungsphase der Übertragung der Krankenhausimmobilien an die KAGes absehbar, dass es aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der allerorts gefürchteten „Kreditklemme“ für die zu diesem Zweck gegründete Tochterfirma der KAGes nicht möglich sein würde, den Kaufpreis für die Immobilien über Kredite zu finanzieren?

5. Zu welchem Zeitpunkt war das Scheitern des ursprünglich geplanten sogenannten KAGes-Deals absehbar?

6. Wann wurde von Seiten ihres Ressorts mit den Vorbereitungen für die Emittierung von Anleihen begonnen?

7. Warum wurde der Landtag lediglich durch eine Zeitungsnotiz von diesen Vorgängen und dem entsprechenden Regierungsbeschluss informiert?

8. Wie groß waren die Kosten, die dem Land Steiermark und der KAGes für die Vorbereitung der jetzt gescheiterten Sale-And-Lease-Back-Maßnahme an Beraterkosten, Gebühren usf. erwachsen sind?

9. Welche begleitenden Kosten werden dem Land Steiermark für die Mittelaufbringung durch Anleihen erwachsen?

10. Entsprechen die in der Begründung des Landtagsbeschlusses Nr. 1333  und den begleitenden Unterlagen ermittelten Summen für den Verkehrswert der Liegenschaften tatsächlich deren aktuellen Marktwert?

11. Ist die unrealistisch hohe Bewertung der an die KAGes übertragenen Krankenhausimmobilien ein Grund dafür, dass das ursprünglich geplante Geschäft gescheitert ist?

12. Wird die Übertragung der Liegenschaften an die KAGes im Wert von angeblich rund 1,2 Milliarden EURO rückgängig gemacht?

13. Falls nicht: Werden die der KAGes überantworteten Immobilien wie geplant in eine Subgesellschaft ausgelagert oder verbleiben sie direkt im Eigentum der KAGes? 

14. Wird das Land Steiermark selbst als Emittent der Anleihen auftreten, oder wird die KAGes sie herausgeben und das Land Steiermark für sie haften?

15. Welche Laufzeit sollen die Anleihen haben?

16. Aus welchen Mitteln sollen am Ende der Laufzeit der Anleihen die Forderungen ihrer InhaberInnen bedient werden, und welche Auswirkungen wird dies auf das Landesbudget haben?

17. Dienen die Krankenhausliegenschaften als Sicherstellung der Anleihe?

18. Falls Ja: Könnte in einem Worst-Case-Szenario der Verlust der Liegenschaften an die Zeichner der Anleihe drohen?

19. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Vorgangsweise (Anleihen statt Kredite) beim so genannten KAGes-Deal auf das Defizit des Landes nach Maastricht?

20. Worauf stützen sie die Annahme, dass die Begebung von Anleihen in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage auf dem Finanzmarkt größerer Erfolg beschert sein wird als der gescheiterte Versuch der Aufnahme von Krediten?

21. Was sind die Konsequenzen, wenn die Anleihen nicht in ausreichendem Maß nachgefragt werden?

22. Was sind die diesbezüglichen Pläne der Landesregierung, wenn der oben geschilderte Fall auftritt?

23. Wie wird ihrer Auffassung nach der KAGes-Abgang der Jahre 2011 ff. finanziert werden?

24. Wie beurteilen sie die Tatsache, dass die öffentliche Hand bereit ist, den heimischen Bankensektor mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus öffentlichen Geldern zu stützen, umgekehrt aber dieselben Banken dem öffentlichen Sektor Kredite zur Finanzierung seiner Aufgaben verweigern?

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Durchführung einer Aufklärungskampagne gegen Spielsucht an den steirischen Schulen

Steiermärkischer Landtag
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2007
 
Einl.Zahl 1493/1
eingebracht am 30.08.2007
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): LR Dr. Bettina Vollath
Betreff:
Durchführung einer Aufklärungskampagne gegen Spielsucht an den steirischen Schulen
Begründung:
Die Zahl der Spielsüchtigen nimmt in Österreich immer mehr zu. Bereits 3 bis 4 Prozent der erwachsenen ÖsterreicherInnen zeigen ein problematisches Spielverhalten. Folgen der Spielsucht sind in vielen Fällen die Anhäufung von Schulden bis hin zum totalen Existenz-Verlust.

Diese Entwicklung macht auch vor unseren Kindern und Jugendlichen nicht halt. Laut Information aus dem Anton-Proksch-Institut in Wien liegt das Einstiegsalter bei 45 Prozent der Spielsüchtigen bereits unter 18 Jahren! Die Folgen der Spielsucht sind den Jugendlichen kaum bewusst.

Mit dem immer größer werdenden Angebot an Geldspielautomaten, Online-Spielen, Rubbellosen usw. wird auch das Risiko für Jugendliche, mit dem Glücksspiel in Berührung zu kommen, immer größer. Daher ist es wichtig, bereits die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen aufzuklären und sie so vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen.
In anderen Risikobereichen, wie Drogen, Aids, Alkohol, sexueller Missbrauch, fanden und finden an den Schulen immer wieder äußerst erfolgreiche Informationskampagnen statt. Ein solches Projekt ist auch in Bezug auf die Gefahr der Spielsucht notwendig.

Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Kampagne zur Aufklärung über die Gefahren des Glücksspiels auszuarbeiten und den Schulen anzubieten.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

Jugendbezogene Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsmarktpolitik

Steiermärkischer Landtag
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2008
 
Einl.Zahl 2564/1
eingebracht am 20.11.2008
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher, Mag. Edith Zitz, Markus Zelisko, Johannes Schwarz
Fraktion(en): KPÖ (Grüne, SPÖ)
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): LHStv. Dr. Kurt Flecker, LR Dr. Christian Buchmann
Betreff:
Jugendbezogene Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsmarktpolitik
Begründung:
Der Jugendlandtag 2008 hat sich intensiv mit dem Themenbereich Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Den Jugendlichen war es dabei ein Anliegen, dass Anreize für Unternehmen geschaffen werden, sozial gerecht zu handeln und für ihre MitarbeiterInnen ein gesünderes, angenehmeres und produktiveres Arbeitsumfeld zu schaffen. Auch auf den vermehrten  Bedarf von Praktikumsstellen wurde von den Jugendlichen in ihren Thesen hingewiesen.
Im Schnittpunkt zwischen den Themenbereichen Arbeitsmarkt und  Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, entstand eine rege Diskussion der beteiligten Jugendlichen  über die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern für die gleiche Arbeit, die Konzentration von Frauen auf einige wenige Lehrberufe, und die Schwierigkeit, von Männern dominierte Bereiche des Arbeitsmarktes aufzubrechen. Den von den Jugendlichen in diesen Handlungsfeldern entwickelten Überlegungen sollte Rechnung getragen werden.

Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert:

1. zu prüfen ob im Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetzes 2001  die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, insbesondere die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit, ausreichend verankert ist, und gegebenenfalls eine Novelle vorzulegen, durch die dieses zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Anliegen in den Zielkatalog im §1 des Gesetzes aufgenommen wird,
2. dafür Sorge zu tragen, dass die Förderprogramme der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH im Lehrlingsbereich (z.B. Triality)  darauf hinwirken, dass vermehrt junge Frauen und Mädchen in atypische Lehrberufe einsteigen,
3. die Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung dahingehend zu überarbeiten, dass Maßnahmen der Unternehmen zur Verbesserung der Gesundheit, der Sicherheit, und des Wohlbefindes der MitarbeiterInnen ebenfalls gefördert werden,
4. in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer und anderen einschlägigen Interessenvertretungen auf eine systematische Verbesserung des Angebotes an Praktika in steirischen Unternehmen hinzuwirken, und eine im Internet zugängliche Plattform zu entwickeln, auf denen Jugendliche in transparenter und niederschwelliger Form über diesbezügliche Angebote informiert werden können.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Markus Zelisko eh., Johannes Schwarz eh.

Veröffentlicht: 18. Juni 2009

Aus dem Landtag: