Landtagssitzung 22. März 2011
Bei PolitikerInnengehältern sparen statt die Bevölkerung zur Kasse bitten!
Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung nur durch KPÖ)
Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Alle diesbezüglichen Anträge wurden bisher von allen anderen im Landtag vertretenen Parteien einmütig abgelehnt, obwohl die Einsparungen die dadurch erreicht würden, einen signifikanten Beitrag zu Konsolidierung des Landeshaushalts leisten könnten.
Die Vorschläge der KPÖ würden eine Verschlankung der gesamten Gehaltspyramide bedeuten und gleichzeitig auch eine stärkere Begrenzung der Bezüge von GeschäftsführerInnen von Gesellschaften im Einflussbereich des Landes mit sich bringen.
Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen bestimmen den Alltag der steirischen Bevölkerung im Gefolge einer Wirtschaftskrise, deren VerursacherInnen mit Steuergeldern zunächst vor dem finanziellen Kollaps bewahrt und danach in die Gewinnzone gelotst worden sind. Die öffentlichen Kassen sind von den mit der Krise verbundenen Einnahmeausfällen und zusätzlichen Belastungen erschöpft, und die BezieherInnen von Leistungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich müssen eine Verschlechterung ihrer Lebensumstände durch Reduzierung der Leistung in diesen Bereichen gewärtigen.
Schon jetzt klafft die Schere zwischen dem Einkommen von PolitikerInnen und jenem der Masse der Beschäftigten und PensionistInnen zu stark auseinander. EntscheidungsträgerInnen, die durch ihre hohen Bezüge von der Lebensrealität der Bevölkerung weit entfernt sind, können erfahrungsgemäß die Folgen ihres Handelns für diejenigen, die mit einem durchschnittlichen Einkommen das Auslangen finden müssen, schwer abschätzen. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zu einem durchschnittlichen Arbeitseinkommen gewahrt bleibt.
Arbeitslosigkeit und Lohndruck werden in Folge dieser Politik im Interesse von Banken und SpekulantInnen weiter zunehmen. Die Bevölkerung wird zusätzlich durch Sparpakete belastet werden. Dadurch wird sich die Einkommensdifferenz zwischen den politischen VertreterInnen und ihren WählerInnen weiter vergrößern.
Die im Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher FunktionärInnen festgelegten Höchstgrenzen müssen keineswegs ausgeschöpft werden. Hier könnte die Steiermark mit gutem Beispiel vorangehen. So könnte eine Koppelung der Bezüge an den Ausgleichszulagenrichtsatz für PensionistInnen eine sinnvolle Verknüpfung mit den sozial Schwächsten herstellen. Wenn der Bezug des Landeshauptmannes in der Steiermark beispielsweise das Fünfzehnfache des Ausgleichzulagenrichtsatzes betragen würde, so wären das immer noch mehr als 11.000 Euro. Selbstverständlich müssten alle PolitikerInnenbezüge, auch jene der Organe in den Gemeinden entsprechend der Gehaltspyramide gekürzt werden. Dies würde eine Einsparung in diesem Topf des öffentlichen Haushalts von zirka 30 Prozent bedeuten und daher auch aus dieser Perspektive als wünschenswertes Ziel erscheinen.
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. dem Landtag binnen drei Monaten eine Novelle des Steiermärkischen Bezügegesetzes vorzulegen, wodurch die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung und des Landtages um mindestens 30 Prozent reduziert werden; der höchste Bezug soll dabei das Fünfzehnfache des Ausgleichszulagensatzes für MindestpensionistInnen nicht überschreiten;
2. dem Landtag binnen drei Monaten eine Novelle des Steiermärkisches Gemeinde Bezügegesetzes vorzulegen, mit dem die Bezüge der Organe in den Gemeinden verringert werden, sowie
2. ab dem Landesvoranschlag 2012 die jeweiligen Bezüge um 30 Prozent zu kürzen und den eingesparten Betrag zur Senkung des allgemeinen Abganges heranzuziehen
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Schi-WM Schladming
Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ und Grüne)
Die Kosten für die Schi-WM 2013 in Schladming sprengen mittlerweile jeden vernünftigen Rahmen. Nach bisherigen Schätzungen liegen die Kosten für das Land Steiermark, die größtenteils durch Kredite finanziert werden müssen, bereits bei mindestens 150 Millionen Euro!
Die Ausmaße dieses Einmal-Events stehen in krassem Widerspruch zu den in allen anderen Bereichen verordneten 25%igen Einsparungen! Und das obwohl Landesrat Dr. Buchmann in der Landtagssitzung vom 9.2.2010 verkündet hat, dass die Schi-WM ohne weitere Vorbereitungen und Investitionen schon damals problemlos durchgeführt werden hätte können!
Derart immense Ausgaben für einmalige Sportevents können sich auch nach Meinung von SportökonomInnen niemals wirtschaftlich rechnen (M.Franke, Mega-Sportevents: Ökonomische und sozioökonomische Wirkungen auf dem Prüfstand, 8. Internat. Symposium "Sport und Ökonomie", Sportwissenschaft 1/2009). Angesichts der tiefen Einschnitte, die mit dem Budget 2011/2012 beschlossen werden, ist diese Großmannsucht ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung.
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die veranschlagten Kosten für die Schi-WM 2013 in Schladming ebenfalls um 25 Prozent zu kürzen und somit das Budget um mindestens 36 Millionen Euro zu entlasten.
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Regionaler Strukturplan Gesundheit Steiermark - Revision 2011
Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, FPÖ, Grüne)
Die zuständige Spitalslandesrätin Mag. Edlinger-Ploder hat ein Schließungskonzept diverser Abteilungen steirischer Landesspitäler bzw. die Auflassung des Standortes Hörgas-Enzenbach angekündigt.
Die Folge ist, dass mehr als 700 Spitalsbetten vor allem in den steirischen Regionen wegrationalisiert werden. Das widerspricht dervon Städte- und Gemeindebund geforderten Stärkung bzw. Aufrechterhaltung der Infrastrukturen außerhalb des Grazer Zentralraumes.
Diese Rationalisierungsmaßnahmen sind im Regionalen Strukturplan Gesundheit - Steiermark Revision 2011 enthalten, der in der morgigen Sitzung der Gesundheitsplattform zur Diskussion gestellt wird.
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Steiermark empfiehlt der Gesundheitsplattform Steiermark, den Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark - Revision 2011 in der vorliegenden Form nicht anzunehmen.
Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Dr. Werner Murgg eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Rechnungshofprüfung des Vivariums in Mariahof
Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne)
Verschiedene Tourismusprojekte in der Steiermark, die, wie es den Anschein hat, eher plan- und konzeptlos mit Mitteln des Landes gefördert wurden, sind in der letzten Zeit in massive Schwierigkeiten geraten. Neben dem Wildpark Mautern und dem Europaeum Mariazell strauchelte jüngst auch das Vivarium in Mariahof.
Dieses soll mit einer neuerlichen Geldspritze des Landes gerettet werden. Ein nachvollziehbarer Plan zur Weiterführung des Vivariums liegt aber, wie auch in anderen Fällen, nicht vor. Vielmehr kommt der jüngste Zuschuss gar nicht dem Vivarium selbst, sondern der Bank zugute, die den Kredit für das Projekt vergeben hat.
Die Finanzierung des 2005 von Tourismuslandesrat Schützenhöfer eröffneten Vivariums war allerdings von Anfang an fragwürdig. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende jener Bank war in Personalunion auch als Tourismuschef tätig und finanzierte somit als Banker seine eigenen Tourismusprojekte, neben dem Vivarium auch einen Golfplatz, der laut Medienberichten in einem „Finanzdesaster endete“.
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Kontroll-Ausschuss anzuregen, an den Landesrechnungshof einen Antrag auf Gebarungskontrolle betreffend die Verwendung von öffentlichen Mitteln für das Vivarium in Mariahof und die zu erwartenden Folgekosten zu stellen.
Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Dr. Werner Murgg eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Unbillige Härten im Bereich der Mindestsicherung abmildern
Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne)
Die Mindestsicherung ersetzt seit 1. März 2011 die bisherige Sozialhilfe. Die KPÖ hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mindestsicherung für so gut wie alle Bezieherinnen und Bezieher gegenüber der Sozialhilfe eine Schlechterstellung bringt.
Mit Inkrafttreten der Mindestsicherung stellt sich heraus, dass diese offenbar für die betroffenen Menschen noch weit nachteiliger ist, als bisher angenommen.
Dargestellt sei diese massive Verschlechterung anhand eines typischen Beispiels aus der Praxis:
Eine 70jährige Frau, die als Hausfrau und Mutter keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und daher keinen Pensionsanspruch hat, bezog bisher - nach Abzug des Unterhalts vom geschiedenen Mann - eine Sozialhilfe von EUR 246,- pro Monat. Da die Sozialhilfe 14 Mal jährlich ausbezahlt wurde, ergab das im Jahr EUR 4.048,- an Unterstützung.
Mit der neuen Mindestsicherung erhält diese Frau nunmehr nur noch EUR 126,74 pro Monat, das sind - aufgrund der jetzt 12maligen Auszalung - EUR 1.520,88 im Jahr.
Diese Frau verliert also durch die Mindestsicherung EUR 2.527,12 jährlich!
Dieser massive Verlust gründet sich zum Einen auf die nur 12malige Auszahlung der Mindestsicherung. Der viel größere finanzielle Nachteil für die Bezieherin ergibt sich aber aus folgendem Umstand:
Der Mindeststandard der Mindestsicherung beinhaltet bereits einen Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs in Höhe von EUR 188,23. Damit soll also ein Teil der Wohnkosten pauschal abgedeckt werden. Ist der tatsächliche Wohnbedarf durch diesen Mindeststandard und durch die Leistung der Wohnbeihilfe nicht abgdeckt, so sind gemäß § 10 Abs. 5 StMSG zusätzliche Geldleistungen zu erbringen. Sinn dieser Regelung ist wohl, dass sowohl Mindeststandard als auch Wohnbeihilfe dem Bezieher/der Bezieherin zur Abdeckung seines Wohnbedarfs zur Verfügung stehen sollen.
Die Berechnung der Mindestsicherung erfolgt nun aber so, dass zwar eine Ergänzung bis zum, im jeweiligen Bezirk gültigen, höchstzulässigen Wohnungsaufwand zum Mindeststandard hinzugerechnet wird; die Wohnbeihilfe aber wird als Einkommen verstanden und vom Mindeststandard wieder abgezogen! Daraus ergibt sich eine massive Verringerung der monatlichen Unterstützung im Rahmen der Mindestsicherung.
Die Berechnung der Mindestsicherung erfolgt nun aber so, dass zwar eine Ergänzung bis zum, im jeweiligen Bezirk gültigen, höchstzulässigen Wohnungsaufwand zum Mindeststandard hinzugerechnet wird; die Wohnbeihilfe aber wird als Einkommen verstanden und vom Mindeststandard wieder abgezogen! Daraus ergibt sich eine massive Verringerung der monatlichen Unterstützung im Rahmen der Mindestsicherung.
Möglich wird diese Vorgehensweise durch ein offenbares Redaktionsversehen:
In § 6 Abs 2 StMSG sind die Einkünfte, die nicht als Einkommen im Sinne des StMSG gelten, taxativ aufgezählt. Genannt werden hier die Familienbeihilfe, die Kinderabsetzbeträge und das Pflegegeld. Da die Wohnbeihilfe in § 6 Abs. 2 nicht erwähnt ist, wird sie - wie bereits dargestellt - vom Mindeststandard abgezogen. Diese Vorgehensweise widerspricht aber der Intention des Gesetzgebers, die aus § 10 Abs. 5 StMSG ersichtlich ist und führt zu einer massiven Schlechterstellung der Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ............., mit dem das Gesetz über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz - StMSG), LGBl. Nr. 14/2011 geändert wird.
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert:
Artikel I § 6 Abs. 2 lautet:
"(2) Als Einkommen gelten alle Einkünfte, die der Hilfe suchenden Person tatsächlich zufließen, außer:
1. Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, mit Ausnahme von Zuwendungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich;
2. Kinderabsetzbeträge;
3. Pflegegeld nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften und andere pflegebezogene Geldleistungen;
4. Leistungen der Wohnbeihilfe."
Artikel II
Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt:
„§ 25a
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung durch die Novelle LGBl. Nr. ... tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der … , in Kraft."
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Veröffentlicht: 22. März 2011